Zehn wichtige Fakten zum Thema Pflege

Redaktion
IKK classic

Wer ist überhaupt leistungsberechtigt und in welchem Umfang? Welche Leistungen gibt es? Und an wen kann man sich wenden, wenn man nicht mehr weiter weiß? Zehn Fakten zum Thema Pflege – und was Versicherte konkret tun können.

Wenn daheim oder bei nahen Verwandten ein Pflegefall eintritt, kann dies zu einschneidenden Veränderungen führen. Neue Abläufe müssen entwickelt und Strukturen geschaffen werden, um die Pflege des Angehörigen gewährleisten zu können. Dies kann zu einer echten Zerreißprobe für Familien werden. Und laut Angaben des Statistischen Bundesamtes werden gut drei Viertel der etwa dreieinhalb Millionen pflegebedürftigen Menschen zuhause betreut. Tendenz steigend.

Bevor sich Angehörige – laut dem Bundesverband Pflegemanagement e. V. vor allem Frauen – um die Betroffenen kümmern können, ist es ratsam, sich zunächst einen Überblick zu den wichtigsten Themen rund um die Pflege zu verschaffen: Wer ist überhaupt leistungsberechtigt und in welchem Umfang? Welche Leistungen gibt es? Und an wen kann man sich wenden, wenn man nicht mehr weiter weiß?

Zehn Fakten zum Thema Pflege – und was Versicherte der IKK classic konkret tun können.

1. Einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen

Tritt Pflegebedürftigkeit ein, sollten Sie zunächst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse der IKK classic stellen. Die Pflegekasse bietet Ihnen ein Leistungsprogramm an, dass auf Ihre persönliche Pflegesituation zugeschnitten ist. Dies besteht aus vielfältigen Angeboten zur ambulanten und stationären Pflege. Darunter eine Pflegevertretung für den Urlaub oder Angebote zur teilstationären Pflege oder Kurzzeitpflege. Am besten beantragen Sie Ihre Pflegeleistungen rechtzeitig. In Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) wird Ihr Antrag schnell und unbürokratisch geprüft.

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2. Unterstützungsbedarf feststellen lassen

Um Pflegebedürftige mit allen gesetzlich vorgesehenen Leistungen versorgen zu können, muss der Pflegegrad bestimmt werden. Im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) werden die gesundheitlich bedingten Einschränkungen der Betroffenen in sechs Lebensbereichen (sogenannten Modulen) ermittelt – und damit auch der persönliche Unterstützungsbedarf.

Die sechs Lebens­bereiche

Der Pflegegrad wird vom MDK anhand der Einschränkungen des Betroffenen in sechs unterschiedlichen Lebensbereichen ermittelt.

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  • Mobilität (Beweglichkeit)

  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Sehen, Hören, Sprechen)

  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  • Selbstversorgung

  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

  • Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte

3. Es gibt verschiedene Pflegegrade

Im Rahmen einer Begutachtung wird ein Pflegegrad ermittelt. Es gibt fünf Pflegegrade (1-5), die pflegebedürftige Menschen entsprechend ihres Hilfebedarfs einteilt. Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit, Pflegegrad 5 heißt schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Der festgestellte Pflegegrad ist maßgeblich für die Höhe der Pflegeleistungen.

 

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4. Unter-
schiedliche Arten der Pflege

Jeder Mensch ist anders. Daher sind auch die Bedürfnisse von Betroffenen ganz verschieden. Die Leistungen der Pflegeversicherung, die für die jeweilige Person und ihren Bedarf miteinander kombiniert werden können, werden stetig ausgeweitet und angepasst.

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  • Häusliche Pflege

  • Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege

  • Tages- und Nachtpflege

  • Vollstationäre Pflege

  • Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds

  • Ambulant betreute Wohngruppen

Pflegekurse für Privatpersonen

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5. Als Pflegeperson sind Sie sozial abgesichert

In der gewohnten Umgebung bleiben zu können, ist für die meisten Menschen auch dann von großer Wichtigkeit, wenn sie auf Pflege angewiesen sind. Damit sich dieser Wunsch erfüllen kann, braucht es Personen, oft nahe Angehörige, die sich um den Betroffenen kümmern. Diese Pflegepersonen sind Vertraute und helfen den Betroffenen im Alltag. Damit Pflegepersonen kein soziales Risiko eingehen, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen und für die Dauer der Pflege Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sowie zur Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und der bezogenen Leistung des Pflegebedürftigen.   

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6. Pflegeberater beantworten Ihre Fragen

Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, kommt zum Schicksalsschlag oft noch eine große Verunsicherung hinzu. Wie geht es nun weiter? Wie kann ich als Betroffener selbständig bleiben? Oder wie reagiere ich als Angehöriger am besten? Hilfe bei diesen und anderen Fragen bieten die Pflegeberater der IKK classic. Gut zu wissen: Die Beratung kann bereits in Anspruch genommen werden, wenn noch keine akute Pflegesituation eingetreten ist. Versicherte der IKK classic können zudem den Online-Pflegelotsen nutzen, mit dem sie einfach und bequem nach einem geeigneten Pflegedienst oder Pflegeheim suchen können. Der Pflegelotse wird regelmäßig aktualisiert.

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7. Der Pflegequalitätsbericht sorgt für mehr Sicherheit

Alle Pflegeheime in Deutschland werden kontrolliert und im Rahmen des sogenannten Pflegequalitätsberichts bewertet. Die Pflegekassen und der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) legen in regelmäßigen Abständen einen aktuellen Bericht zur Qualität der Pflege in der häuslichen Pflege und in Pflegeheimen vor. Diese Qualitätsprüfungen finden in der Regel einmal pro Jahr und unangemeldet statt. Für den Bericht werden unterschiedliche Teilbereiche benotet, darunter die Pflege und die medizinische Versorgung ebenso wie der Umgang mit demenzkranken Bewohnern.

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Pflegelotse und Pflegequalitätsbericht

Die Qualität von Pflegeheimen wird regelmäßig kontrolliert und bewertet. Mit unserem Pflegelotsen finden Sie geeignete Einrichtungen in Ihrer Nähe.

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8. Arbeitnehmer dürfen sich für die Pflege eines Angehörigen freistellen lassen

Unter Umständen haben Arbeitnehmer, die einen Angehörigen in der häuslichen Umgebung pflegen möchten, ein Recht auf vollständige oder teilweise Freistellung durch den Arbeitgeber. Diese Leistung ist gesetzlich verankert und muss damit nicht im Arbeitsvertrag stehen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Freistellung: Im Rahmen der sogenannten Pflegezeit können sich Arbeitnehmer maximal sechs Monate teilweise oder vollständig freistellen lassen. Im Rahmen der Familienpflegezeit können sich Arbeitnehmer bis zu 24 Monate freistellen lassen. Während dieser Familienpflegezeit muss ein Arbeitnehmer jedoch mindestens 15 Stunden Arbeitszeit pro Woche erfüllen. 

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9. Pflegebedürftige können zusätzlich einen Entlastungsbetrag erhalten

Menschen, die auf Pflege angewiesen sind und diese in ihrer häuslichen Umgebung sicherstellen, können einen Entlastungsbetrag erhalten. Dieser ist für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger vorgesehen. Auch die Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen im Alltag fällt darunter. Die Pflegekasse der IKK classic zahlt Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege einen monatlichen Entlastungsbetrag zur Erstattung der Kosten: ab Pflegegrad 1 für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege, ab Pflegegrad 2 auch für ambulante Pflegeleistungen  oder für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

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10. Austausch mit anderen Pflegepersonen

Wenn Sie Pflegeperson sind, kann das ohnehin enge Verhältnis zum Pflegebedürftigen noch enger werden. Die Aufgabe bringt aber auch viele Entbehrungen und Herausforderungen mit sich – und nicht immer können Menschen, die nicht das gleiche erleben wie Sie, nachvollziehen, wie es Ihnen geht. Deshalb gibt es in vielen Städten Gesprächskreise, in denen Sie sich mit anderen Angehörigen austauschen können. Solche Angehörigenkreise, alternativ auch Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen, bieten einen Ort für wichtige Gespräche und den nötigen Erfahrungsaustausch. Adressen von Gruppen in Ihrer Nähe erfahren Sie zum Beispiel über www.nakos.de oder www.deutsche-alzheimer.de.

Mehr zur Hilfe für Angehörige

Pflegeversicherung

Bei Bedarf können unsere Versicherten sämtliche Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

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IKK classic

Veröffentlicht am 07.09.2023

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