Das neue Verfahren: Digitaler Abruf durch Betriebe
Bis zum 31. Dezember 2022 mussten Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Arbeitsstelle weiter selbst einreichen. Seit dem 1. Januar 2023 sind Betriebe verpflichtend in das eAU-Verfahren mit eingebunden. Ab diesem Stichtag ist der Ausdruck für Arbeitgeber weggefallen. Betriebe fragen seitdem die AU-Daten digital bei der zuständigen Krankenkasse ab und bekommen diese Daten im Anschluss elektronisch übermittelt.
Die Übermittlung der eAU durch Arztpraxen an die Krankenkassen ist schon seit 1. Januar 2022 verpflichtend. Seitdem werden AU-Daten durch ein elektronisches Meldeverfahren von Arztpraxen direkt an die IKK classic übermittelt.