Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein lebenslang laufender, geschützter Speicher für medizinische Dokumente. Sie bestimmen, was in der Akte gespeichert wird und wer darauf zugreifen darf. Nutzen Sie Ihre ePA ganz einfach mit Ihrem Smartphone.
Hier geht‘s zum YouTube-Video: "Die ePA begleitet uns ein Leben lang"
Die ePA wird seit 01.01.2021 angeboten und ist auf Antrag verfügbar. Ab dem 15.01.2025 wird für alle Versicherten eine ePA angelegt, sofern der Aktenanlage nicht widersprochen wird. Hier spricht man von der „ePA für alle“. Dazu erfahren Sie mehr unter dem Punkt ePA für Alle.
Sie erhalten die ePA von der IKK classic – ganz kostenlos. Laden Sie sich die IKK classic ePA-App ganz einfach im Apple App Store oder Google Play Store herunter. Alternativ können Sie Ihre ePA auch offline bei Ihrem Kundenservice beantragen.
Hinweis: Die Beantragung gilt noch bis zum 14.01.2025. Ab dem 15.01.2025 erhalten alle gesetzlichen Versicherten eine ePA, wenn sie der Aktenanlage nicht widersprochen haben.
Seit dem 14.12.2022 haben Sie auch die Möglichkeit die ePA auf Ihrem PC oder Laptop zu nutzen (ePA Desktop-Client). Dafür ist allerdings ein Kartenlesegerät erforderlich. Die Anwendung für Ihr Betriebssystem (Windows, MacOS oder Linux) können Sie sich auf folgender Webseite downloaden: https://epaclient.de
Dort finden Sie ebenfalls weitere Informationen zur Nutzung, den technischen Voraussetzungen, sowie die Installationsanleitungen für das jeweilige Betriebssystem.
Gut zu wissen: Den ePA Desktop-Client können Sie nur nutzen, wenn Sie bereits eine ePA angelegt haben. Neuregistrierungen sind hier nicht möglich.
Nein, hierbei handelt es sich um eine freiwillige Anschaffung, die von der IKK classic nicht erstattet wird.
Nein, jede gesetzlich versicherte Person hat Anspruch auf eine ePA. Besonderheit bei Kindern bis 15 Jahre: Die Sorgeberechtigten eines Kindes beantragen und verwalten die ePA für das Kind. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Das Kind ist gesetzlich krankenversichert und die App dieser Krankenkasse wird zur Verwaltung des Kontos genutzt. Sorgeberechtigte können eine Identifizierung des Kindes bis zum 18. Lebensjahr durchführen.
Nein, dies kann auch über die E-Mail-Adresse der Eltern erfolgen. Maßgeblich zur Unterscheidung der jeweiligen Benutzerkonten ist die jeweilige KVNR der versicherten Person.
Ja, beide Eltern können zugreifen, wenn sie als Vertreter in der App gespeichert sind.
So registrieren Sie sich für die ePA in der App: Ganz einfach die Nutzungsbedingungen der ePA akzeptieren und die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung bestätigen. Wenn Sie die ePA ohne Smartphone nutzen möchten, benötigen wir von Ihnen eine unterschriebene Einverständniserklärung. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie von unserem Kundenservice. Senden Sie die unterschriebene Einwilligungserklärung zur ePA an die IKK classic zurück.
Sie entscheiden ganz allein, wer was einsehen und speichern darf: Sie können Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern sowie Psychotherapeuten, Hebammen und Zahnärzten Zugriffsrechte erteilen, um ebenfalls Dokumente in Ihrer ePA zu speichern. Wenn Sie jemandem keinen Zugriff erlauben oder ihm diesen entzogen haben, kann er keine Dokumente in der ePA speichern und lesen.
Hier geht’s zum YouTube-Video: "In der ePA ganz einfach Rechte vergeben"
Ihre ePA ist nach dem Einrichten nicht automatisch vorausgefüllt – Sie können Ihre medizinisch relevanten Dokumente digital speichern. Dies umfasst beispielsweise Laborergebnisse, Arztberichte, Röntgenbilder oder Befunde. Laden Sie Ihre Dokumente ganz einfach in allen gängigen Formaten hoch (z. B. PDF, JPG, TIF).
Nein. Hierbei handelt es sich um sogenannte medizinische Informationsobjekte (MIO). Diese Dokumente können nur durch medizinisches Personal wie etwa Ärzte oder Zahnärzte eingestellt werden, die von Ihnen die Erlaubnis dazu erhalten haben.
Dann wenden Sie sich bitte an die für den Arzt zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV). Näheres finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Ja – Ihre Dokumente können Sie jederzeit in Ihrem ePA-Profil einsehen.
Widerrufen Sie Ihre Einwilligungen direkt in Ihrem ePA-Profil in der App. Bitte beachten Sie, dass dabei Ihre ePA und alle darin enthaltenen Daten und Berechtigungen gelöscht werden – Sie können danach nicht mehr auf Ihre ePA zugreifen.
Aktivieren Sie unter „Berechtigungen“ > „Krankenkasse“ die Funktion „Leistungsauskunft“. Stellen Sie anschließend auf der Folgeseite den jährlichen Datenabruf ein – Sie erhalten eine E-Mail, sobald die Leistungsauskunft bereitsteht. Ihre Auskunft finden Sie in Ihrer ePA als PDF-Datei unter der Dokumentenliste.
Sie können Ihre ePA in Ihrem ePA-Profil unter Einhaltung einer Frist kündigen. Nutzen Sie Ihre ePA und alle darin enthaltenen Daten bis zum Kündigungsdatum. Gut zu wissen: Die Kündigung der ePA in der App oder bei Ihrer Krankenkasse kann bis zu diesem Tag auch noch rückgängig gemacht werden.
Richten Sie unter „Berechtigungen“ bis zu fünf Personen ein, die Sie rund um die ePA vertreten können. Vorausgesetzt die Personen nutzen die ePA-App ihrer Krankenkasse und Sie haben Ihren gewählten Vertreter eigenständig über den Datenschutz anhand der eigenen Datenschutzbedingungen aufgeklärt.
Hier geht’s zum YouTube-Video: "Wie lege ich eine Stellvertretung in der ePA an?"
Gut zu wissen: Zum 01.07.2023 können auch privatversicherte Personen als Vertreter eingerichtet werden. Voraussetzung ist hierfür, dass bei der jeweiligen privaten Krankenversicherung eine ePA-App angeboten wird und die privatversicherte Person im Besitz einer Krankenversicherungsnummer (KVNR) ist. Falls die privatversicherte Person noch keine KVNR besitzt, kann diese bei der jeweiligen privaten Krankenversicherung beantragt werden.
Wenn Sie eine andere Person vertreten, greifen Sie mit Ihrer eigenen ePA-App auf die ePA dieser Person zu. Sie können die Dokumente und Berechtigung der zu vertretenden Person verwalten – ausgenommen dabei: Kündigungen und die Verwaltung anderer Vertretungen. Ihre Aktivitäten werden im Protokoll dokumentiert. Sie können beliebig viele Personen vertreten.
So einfach gehts: Klicken Sie auf der Willkommensseite Ihrer ePA unter „Weitere Patientenakten“ den Button „Patientenakte hinzufügen“. Folgen Sie danach den weiteren Anweisungen.
So einfach gehts:
Sie wechseln zur IKK classic? Prima, nehmen Sie Ihre Dokumente und Daten aus Ihrer ePA ganz einfach mit. So gehts:
Gut zu wissen: Der Aktenumzug kann bis zu sieben Tage dauern – solange haben Sie keinen Zugriff auf die ePA. Sollten Sie in diesem Zeitraum einen Arzttermin haben, bei dem Sie einen Zugriff auf Ihre ePA benötigen, starten Sie den Umzug bitte zu einem späteren Zeitpunkt. Nach erfolgreichem Umzug der Akte können Sie wieder auf Ihre Dokumente zugreifen.
Beim Öffnen Ihrer ePA werden Ihnen automatisch alle neu eingestellten oder gelöschten Dokumente seit Ihrer letzten Anmeldung angezeigt. Sie können in Ihrem ePA-Profil den Anzeigezeitraum individualisieren oder Benachrichtigungen generell deaktivieren.
Sie können auf Ihre ePA nur mit bereits registrierten Geräten zugreifen – das stellt das Aktensystem sicher. Ihre bereits registrierten Geräte können Sie jederzeit in Ihrem ePA-Profil unter „Benutzerkonto verwalten“ einsehen und bearbeiten – also Geräte sperren, wieder erlauben oder ganz entfernen. Gut zu wissen: Autorisieren Sie neue Geräte für das Nutzen Ihrer ePA. Dann erhalten Sie einen Bestätigungslink an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse.
Falls Sie ein Smartphone benutzen, welches über eine NFC-Funktion (Near Field Communication) verfügt, ändern Sie die PIN Ihrer Gesundheitskarte in Ihrem ePA-Profil über die App. Sie benötigen dazu nur die auf der Gesundheitskarte vorne aufgedruckte CAN (Card Access Number) sowie Ihre bestehende PIN.
Sie benötigen dazu ein Smartphone mit NFC-Funktion (Near Field Communication). Öffnen Sie Ihre ePA mit Ihrer Gesundheitskarte: Halten Sie die Vorderseite Ihrer Gesundheitskarte an die Rückseite Ihres Smartphones. Anschließend geben Sie Ihre bestehende PIN ein. Wenn Sie dabei feststellen, dass Ihre aktuelle PIN gesperrt ist, dann können Sie die PIN mit Ihrer PUK entsperren. Sie benötigen dazu die auf der Gesundheitskarte vorne aufgedruckte CAN (Card Access Number) sowie Ihre PUK. In Ihrem ePA-Profil über die App können Sie die PIN ändern.
Ändern Sie Ihren App-Code in Ihrem ePA-Profil unter dem Menüpunkt „Sicherheit“.
Nutzen Sie die Dokumentenliste in Ihrer ePA: Hier sehen Sie alle gespeicherten Dokumente und weitere Details. Für eine bessere Übersicht können Sie die Dokumente nach Titel, Autoren und weiteren Kriterien durchsuchen und filtern – auch zum Herunterladen auf Ihr Gerät. Da Sie selbst bestimmen, welche Daten in Ihrer ePA vorhanden sind, können Sie Dokumente auch jederzeit löschen. Bitte beachten Sie, dass es dabei zu Lücken in Ihrer medizinischen Historie kommen kann.
Wählen Sie dafür über die Dokumentliste in Ihrer App ein vorhandenes Dokument auf Ihrem Gerät aus. Die App schlägt Ihnen beim Einstellen des Dokuments Metadaten vor. Verändern oder passen Sie diese Daten so an, dass Sie das Dokument später ganz einfach wiederfinden. Die App verschlüsselt das Dokument vor dem Hochladen in Ihre ePA und stellt damit sicher, dass nur Sie oder Berechtigte Zugriff darauf haben.
Entscheiden Sie, wer auf die Daten in Ihrer ePA zugreifen darf. Berechtigungen sind zeitlich begrenzt und gelten für Kategorien von Dokumenten. Gut zu wissen:
Sie können Berechtigungen jederzeit erteilen, verändern oder entziehen. Für neue Berechtigungen gilt: Suchen Sie direkt in der App nach Ihrem Arzt oder Ihrer Gesundheitseinrichtung. Stellen Sie danach die Dauer und die Dokumentenkategorie der Berechtigung ein. Wichtig: Bereits heruntergeladene Dokumente verbleiben auch nach dem Löschen der Berechtigung bei den Zugriffsberechtigten. Diese haben nachfolgend jedoch keinen Zugriff mehr auf Ihre ePA. Abgelaufene Berechtigungen werden vom Aktensystem automatisch gelöscht.
Ihre ePA verfügt über ein detailliertes Protokoll zum Abrufen oder Exportieren über sämtliche Zugriffe – von Ihnen selbst und von Berechtigten. So können Sie nachvollziehen, wenn Dokumente aus Ihrer ePA eingestellt, abgerufen oder gesucht werden oder wann Sie Berechtigungen erteilt oder entzogen haben – am einfachsten mit der Such- oder Filterfunktion. Die Protokolleinträge werden im Aktensystem nach Ablauf von drei Jahren gelöscht.
Betrachten Sie einzelne Protokolleinträge in der Detailansicht: Hier können Sie Art, Zeitpunkt und Ergebnis (erfolgreich oder fehlgeschlagen) des Zugriffs, Name des Nutzenden, Bezeichner des Objektes usw. sehen.
Exportieren Sie Ihre Protokollliste jederzeit: Lassen Sie sich Ihre Übersicht auf Ihrem Gerät anzeigen oder drucken Sie Ihre Liste aus.
Sie können jederzeit Ihre komplette ePA oder auch einzelne Dokumente löschen. Entziehen Sie uns dazu Ihre Einwilligungserklärung – den Zeitpunkt der Kündigung legen Sie selbst fest.
Unsere Bitte an Sie: Sichern Sie sich vor dem Löschen der ePA alle wichtigen Dokumente – diese sind danach unwiderruflich gelöscht.
Ihre ePA wird nicht automatisch gelöscht. Wünschen Sie, dass Ihre Nachkommen Zugang zu den in Ihrer ePA gespeicherten Dokumente erhalten sollen, sorgen Sie bitte schon frühzeitig vor. Dazu einfach einen oder mehrere Erben benennen, die in Frage kommenden Personen bevollmächtigen oder die Zugangsdaten für Ihre ePA in Ihrem Testament hinterlegen.
Folgende Geräte werden aktuell unterstützt:
Grundsätzlich gilt: Ist das Smartphone für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion geeignet, wird in der Regel auch die IKK classic ePA-App für dieses Gerät unterstützt. Eine Auflistung aller Geräte finden Sie hier.
Hinweis: Folgende Geräte (evtl. nicht vollständig) erfüllen nicht mehr die erforderlichen Sicherheitsanforderungen der gematik. Eine Nutzung der ePA-App ist mit diesen Geräten daher nicht möglich:
Hardware (diese Liste ist u.U. nicht abschließend) | Software | |
---|---|---|
iOS |
iPhone 7*
|
ab iOS16
|
Android |
Google Pixel 4a |
ab Android 10
|
Die Nutzungsbedingungen zum IAM (Identity- & Access-Management) finden Sie hier.
Seit dem 14.12.2022 können Sie die ePA auch an Ihrem PC oder Laptop nutzen. Gut zu wissen: Für die Nutzung des Desktop-Clients ist eine bestehende elektronische Patientenakte Voraussetzung und es wird ein externes Kartenlesegerät benötigt. Neuregistrierungen sind hier noch nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem folgendem Link.
Auf dem Tablet ist die Nutzung der ePA-App zwar möglich, jedoch nicht optimal geeignet.
Laden Sie sich Ihre Gesundheitsdokumente aus der App herunter. Speichern Sie diese anschließend in einem gesicherten digitalen Ordner auf Ihrem Gerät.
Legen Sie sich Ihr Benutzerkonto direkt in der App an: Klicken Sie dazu ganz einfach auf der Startseite auf „Los gehts“. Bitte beachten Sie: Registrieren Sie sich vorab über „Registrieren“ und folgen Sie anschließend den Anweisungen.
Sie haben sich erfolgreich registriert? Prima! Los gehts:
Wählen Sie zwischen zwei Möglichkeiten:
Folgen Sie bitte den weiteren Anweisungen.
Klicken Sie in der App auf „Los gehts" und anschließend auf „Passwort vergessen“. Gut zu wissen: Sie benötigen Ihre 10-stellige Versichertennummer, die letzten sechs Stellen der Kennnummer Ihrer eGK sowie den Zugriff auf die hinterlegte und verifizierte E-Mail-Adresse. Anschließend „E-Mail anfordern“ und den weiteren Anweisungen folgen.
Setzen Sie Ihr Benutzerkonto zurück. Anschließend starten Sie noch einmal den Identifizierungsprozess und geben Sie alle bisher hinterlegten Geräte beim nächsten Zugriff erneut frei.
So gehts:
Sie haben Ihren App-Code vergessen oder keinen Zugriff mehr auf ein bereits hinterlegtes Gerät? Setzen Sie bitte das Benutzerkonto zurück und identifizieren Sie sich erneut. Geben Sie danach bitte alle bisher hinterlegten Geräte beim nächsten Zugriff erneut frei. Das Benutzerkonto wird im IAM zurückgesetzt. Gut zu wissen: Die ePA wird dadurch nicht gelöscht. Das Benutzerkonto kann über die Seiten für die Eingabe des App-Codes („App-Code eingeben“) oder für die Gerätefreigabe („App freigeben“) zurückgesetzt werden.
Erteilen Sie über ein bereits verbundenes Gerät die Freigabe für Ihr neues Gerät. Sie haben kein verbundenes Gerät mehr? Dann identifizieren Sie sich bitte erneut. Aus Sicherheitsgründen werden alle bisher bestehenden Gerätebindungen Ihres Benutzerkontos entfernt.
Sie können beliebig viele Geräte mit Ihrem Benutzerkonto verbinden.
In einem solchen Fall werden Ihre Zugänge zur ePA (z. B. das Gerät oder die alternative Versichertenidentität (al.vi)) gesperrt oder gelöscht. Bitte rufen Sie unseren Kundenservice an – für Sie kostenfrei unter 0800 455 1111. Die ePA selbst bleibt vollständig erhalten.
Für Sie beantragen wir eine neue eGK – Ihre ePA bleibt bestehen. Bitte rufen Sie unseren Kundenservice an – für Sie kostenfrei unter 0800 455 1111.
Ja der Behandlungskontext ist beim Stecken der eGK gegeben.
Zum einen können Sie beim Leistungserbringer den Widerspruch zur Einstellung von Dokumenten äußern. Weiterhin gibt es die Möglichkeit über die ePA-App oder die Ombudsstelle den Zugriff von Leistungserbringerinstitutionen auf die ePA zu beschränken.
Über die ePA-App können Sie noch zusätzlich Berechtigungen erteilen, damit Leistungserbringer auch ohne Behandlungskontext etwas einstellen können.
Nur Sie und diejenigen, denen Sie dazu eine Berechtigung erteilt haben. Weder die IKK classic noch der IT-Dienstleister haben Zugriff auf die Inhalte Ihrer ePA. Gut zu wissen: Entscheiden Sie selbst, wie lange Ihre erteilten Berechtigungen gelten – ganz einfach in der App anpassen. Voreingestellt sind 7 Tage, das können Sie aber jederzeit selbstständig in der App anpassen.
Ja. Die Dokumenteninhalte sind so verschlüsselt, dass niemand außer Ihnen und denen, die Sie dazu berechtigt haben, die Inhalte lesen können. Zu jedem Dokument gehören auch sogenannte Metadaten, die zur Dokumentensuche verwendet werden. Diese Metadaten werden für die Suche nach Dokumenten in einem eigens geschützten Bereich entschlüsselt, solange Sie an der ePA angemeldet sind.
Sie entscheiden, wie lange Ihre Gesundheitsdokumente gespeichert werden. Das Hochladen, Speichern, Herunterladen oder Löschen von Dokumenten erfolgt durch Sie oder indem Sie beispielsweise Ihrer behandelnden Praxis die Berechtigung hierfür erteilen.
Gut zu wissen: Alle Daten werden automatisch vollständig gelöscht, wenn auch die ePA gelöscht wird.
Die Server stehen in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen.
Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz der ePA ist der Datenschutzbeauftragte der IKK classic. Diesen können Sie über folgende E-Mail-Adresse kontaktieren:
datenschutz@ikk-classic.de
Weitere Kontaktdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung zur ePA.
Sie benötigen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis – Personalausweis oder Reisepass – und Ihre aktuelle Versichertenkarte (eGK).
Aktuell stehen in der ePA-App folgende POSTIDENT-Produkte zur Verfügung: Identifizierung vor Ort in einer offiziellen Postfiliale und die Online-Ausweisfunktion (eID).
Haben Sie Ihre Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert, oder die PIN zu Ihrem Personalausweis nicht mehr zur Hand, dann können Sie beides online und kostenfrei über folgenden Link nachholen.
Sie benötigen die Deutsche Post-App nur für eine Identifizierung per Onlineausweisfunktion – in einer Postfiliale identifizieren Sie sich ganz ohne App.
Die Identifizierung kann nur in einer offiziellen Postfiliale erfolgen. Finden Sie eine Filiale in Ihrer Nähe unter deutschepost.de/de/s/standorte.html
Eine Liste über die akzeptierten Ausweisdokumente für das Filialident finden Sie unter deutschepost.de/content/dam/dpag/images/P_p/Postident/downloads/dp-postident-ausweisliste-filiale.pdf
Das Fehlschlagen des POSTIDENT-Verfahrens kann unterschiedliche Gründe haben. Bitte rufen Sie unseren Kundenservice an – für Sie kostenfrei unter 0800 455 1111.
Wir helfen Ihnen gern.
Sie erhalten eine E-Mail, wenn das POSTIDENT-Verfahren erfolgreich war. Melden Sie sich anschließend in Ihrer ePA-App an und richten Sie Ihre ePA ein. In den nächsten Tagen senden wir Ihnen Ihre persönliche PIN und PUK zu Ihrer aktuellen Gesundheitskarte zu.
Sie können das eID-Verfahren für Ihr Kind nutzen, wenn das Ausweisdokument des Kindes über die eID-Funktion verfügt und Ihr Kind mindestens 12 Jahre alt ist. Gut zu wissen: Die Identifizierung vor Ort ist nur möglich, wenn das Kind und die erziehungsberechtigte Person in der Postfiliale anwesend sind und das Ausweisdokument des Kindes über die eID Funktion verfügt.
Nein, dieses Verfahren steht aktuell nicht zur Verfügung.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein lebenslang laufender, geschützter Speicher für medizinische Dokumente. Sie bestimmen, was in der Akte gespeichert wird und wer darauf zugreifen darf. Nutzen Sie Ihre ePA ganz einfach mit Ihrem Smartphone.
Hier geht‘s zum YouTube-Video: "Die ePA begleitet uns ein Leben lang"
Die ePA wird seit 01.01.2021 angeboten und ist auf Antrag verfügbar. Ab dem 15.01.2025 wird für alle Versicherten eine ePA angelegt, sofern der Aktenlage nicht widersprochen wird. Hier spricht man von der „ePA für alle“.
Hier geht’s zu den Informationen der gematik: https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle
Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet ihre Versicherten über die „ePA für alle“ zu informieren. Die „ePA für alle“ startet ab dem 15.01.2025. Vor dem 15.01.2025 legen wir keine Patientenakten für unsere Versicherten an, außer sie beantragen eine ePA über die IKK classic ePA-App.
Seit August werden Informationsschreiben an alle IKK classic-Kunden versendet, in dem in mehreren Schritten über die „ePA für alle“, deren Nutzen oder deren Widerspruchsmöglichkeiten informiert wird.
Das Widerspruchsverfahren („Opt-Out“) der „epa für alle“ ist nicht identisch zum Widerspruch gegen Bescheide von Krankenkassen. Mit der Widerspruchsmöglichkeit gegen die „ePA für alle“ erhalten die Kunden die Möglichkeit selbst zu entscheiden, was mit den eigenen Daten passiert. Hierzu gehört die Möglichkeit gegen die Anlage einer ePA zu widersprechen oder gegen bestimmte Funktionen der ePA eine Widerspruchserklärung abzugeben.
Über die konkreten Möglichkeiten werden wir unsere Kunden ausführlich über das offizielle Informationsschreiben aufklären.
Bis zur offiziellen Info durch die IKK classic ist kein Handeln seitens der Kunden notwendig. Wir werden rechtzeitig informieren und bitten um Geduld.
Neben dem Widerspruch zur Anlage gegen die ePA, gibt es auch die Möglichkeit gegen gewisse Funktionen einer bestehenden ePA einen Widerspruch einzulegen. Grundsätzlich wird hierfür in der ePA-App die entsprechende Einstellungsmöglichkeit angeboten.
Seit dem 19.08.2024 informieren wir unsere Versicherten per Brief über die Möglichkeiten zur Nutzung der ePA sowie über das Widerspruchsverfahren. Unsere Versicherten haben die Möglichkeit gegen die Anlage der ePA ab 15.01.2025 oder gegen Anwendungsfälle der ePA zu widersprechen.
Im Informationsschreiben werden zwei automatisierte Varianten der Widerspruchsmöglichkeit angeboten. Einmal über das sogenannte DIY-Formular über die Website der IKK classic. Hierfür ist eine Einmal-PIN notwendig, die im Brief mitgeteilt wird. Sie können hier bequem über Smartphone oder PC einen Widerspruch gegen die ePA oder gegen Anwendungsfälle der ePA einreichen.
Sofern Sie die Onlinevariante nicht nutzen wollen, bieten wir über das beigefügte Antwortformular auch einen schriftlichen Weg an.
Des Weiteren können Sie Ihren Widerspruch jederzeit
einreichen.
Das Widerspruchsrecht darf erst nach Information durch die Krankenkasse ausgeübt werden. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet ihre Versicherten vor ihrer Entscheidung die Vor- und Nachteile ihrer Entscheidung auf ihre Gesundheitsversorgung aufzuzeigen. Grundlage hierfür ist das Digitalisierungs-Gesetz (kurz DigiG), welches am 26.03.2024 in Kraft getreten ist.
Der Widerspruch muss klar und eindeutig sein und den Vorgaben entsprechen, damit wir diesen akzeptieren dürfen und Irrtümer ausgeschlossen werden.
Die Kunden, die bereits schriftlich ihre Meinung/Entscheidung zum Thema „ePA für alle“ an uns gerichtet haben, wurden schriftlich über das weitere Vorgehen informiert. Wir bitten an dieser Stelle das allgemeine Informationsschreiben abzuwarten.
Ab dem 15.01.2025 sind Krankenkassen verpflichtet eine elektronische Patientenakte für alle Versicherten anzulegen, die nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Information der Krankenkasse widersprochen haben. Die Frist von 6 Wochen bezieht sich nur auf die Erstanlage der Akte zum Startzeitpunkt.
Seit dem 19.08.2024 informieren wir unsere Versicherten per Brief über die Möglichkeiten zur Nutzung der ePA sowie über das Widerspruchsverfahren.
Nein, die ePA-App ist keine zwingende Voraussetzung. Versicherte Personen ohne App können die ePA ebenfalls nutzen. Leistungserbringer erhalten im Behandlungskontext Zugriff auf die ePA. Ein Behandlungskontext besteht durch das Stecken der eGK. Die Eingabe der PIN wird hier nicht benötigt.
Über die ePA-App kann die Berechtigung jederzeit entzogen/verlängert werden
Kunden ohne App können dies über die Ombudsstelle vornehmen.
Die ePA wird bei Anlage ab dem 15.01.2025 automatisch mit der Leistungsauskunft (Übersicht der in Anspruch genommenen Leistungen) sowie den Daten des E-Rezeptes gefüllt. Sofern Leistungserbringer Dokumente hochladen sollen, ist hier der Kontakt mit dem Leistungserbringer zu empfehlen.
Update der ePA-App (ab Ende Dezember verfügbar)
Bestehende Akten müssen ab dem 15.01.2025 auf das neue „Aktensystem“ der ePA migriert werden. Hierfür müssen sich die Versicherten in der ePA-App anmelden und werden durch den Prozess durchgeführt.
Daten der ePA werden automatisch in die ePA der neuen Kasse übertragen (automatischer Prozess)
Informationen aus kassenspezifischen Anwendungen werden dabei ggf. nicht übertragen. Welche dies genau sind, bringen wir noch in Erfahrung.
GesundheitsID wird nur von der jeweiligen Krankenkasse zur Verfügung gestellt (gilt aktuell auch).
Ja, der Widerspruch gegen die Anlage der ePA kann jederzeit formlos zurückgenommen werden. Eine Anlage der ePA ist auch im Nachgang möglich.
Bei Fragen zur Registrierung und Nutzung der ePA rufen Sie bitte unseren Kundenservice an – für Sie kostenfrei unter 0800 455 1111. Bei technischen Einschränkungen wenden Sie sich bitte an die kostenfreie Service-Hotline 0800 634 6345. Bitte beachten Sie: Wir als Krankenkasse haben keinen Einblick in die persönlichen Daten Ihrer ePA. Bei medizinischen Fragen ist deshalb Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die richtige Ansprechperson.
Bei technischen Einschränkungen benötigen wir von Ihnen einen 12-stelligen Support-Code. Diesen erhalten Sie gleich beim Öffnen der App, wenn Sie oben rechts auf das "I" für Infobutton klicken. Klicken Sie dann auf "App Bericht senden" und Sie erhalten sofort den 12-stelligen Support-Code.
Falls Sie schon ein Benutzerkonto in der App haben, dann klicken Sie oben rechts auf Ihr Profil. Danach auf "Information" und dann auf "App Bericht senden".