Sie haben die Möglichkeit, den Zugriff auf die ePA mittels verschiedener Berechtigungen zu steuern. Dazu stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung.
Grobgranulare Erteilung von Berechtigungen
Über die Erteilung von Berechtigungen in der ePA-Anwendung steuern Sie, welche Leistungserbringereinrichtung auf welche Dokumente zugreifen kann. Eine Möglichkeit ist die Steuerung anhand der bereits genannten Kategorien. In diesem Fall berechtigen Sie Leistungserbringereinrichtungen dazu, auf eine oder mehrere Kategorien zuzugreifen (Näheres dazu in Kapitel G. 5.3). Die Mitarbeitenden einer Leistungserbringereinrichtung erhalten dann Zugriff auf die Dokumente in der Vertraulichkeitsstufe „normal“, sofern Sie nichts anderes festlegen (vgl. Kapitel G. 5.4).
Mittelgranulare Erteilung von Berechtigungen
Weitere Möglichkeiten der Zugriffssteuerung über die ePA-Anwendung ergeben sich durch die Auswahl einer Kategorie in Kombination mit einer Vertraulichkeitsstufe. Dies können die Vertraulichkeitsstufen „normal“ oder „vertraulich“ sein. Im Zuge der Berechtigung einer Leistungserbringereinrichtung legen Sie fest, auf welche Dokumentenkategorie mit welcher Vertraulichkeitsstufe der Zugriff gewährt werden soll. Die Erteilung von Zugriffen auf Dokumente mit der Vertraulichkeitsstufe „streng vertraulich“ ist damit nicht möglich.
Feingranulare Erteilung von Berechtigungen
Die feinste Abstufung hinsichtlich der Zugriffsrechte in der Anwendung erhalten Sie, indem Sie auf Ebene einzelner Dokumente bestimmen, wer darauf zugreifen darf. Dadurch können Sie beispielsweise Zugriff auf Dokumente mit der Vertraulichkeitsstufe „streng vertraulich“ gewähren.
Zusammenfassend
Die grobgranulare Berechtigungsvergabe bezeichnet die Erteilung von Berechtigungen auf Basis der Kategorien. Bei der mittelgranularen Berechtigungsvergabe erteilen Sie Berechtigungen auf eine der in Kapitel G. 5.3 genannten Kategorien und Bereiche in Kombination mit den Vertraulichkeitsstufen „normal“ oder „vertraulich“. Bei der feingranularen Berechtigungsvergabe berechtigen Sie auf Basis eines einzelnen Dokuments. Dokumente, die Sie mit der Vertraulichkeitsstufe „streng vertraulich“ versehen haben, können Sie nur mithilfe der feingranularen Berechtigungsvergabe Ihren Leistungserbringern zugänglich machen.
Die Möglichkeiten der grob- und mittelgranularen Berechtigungsvergabe stehen Ihnen sowohl in der ePA-Anwendung als auch beim Leistungserbringer zur Verfügung. Feingranulare Berechtigungen können Sie ausschließlich in der ePA-Anwendung vergeben.
Zudem können Sie in der ePA-Anwendung auch festlegen, welche Vertraulichkeitsstufe eingestellte Dokumente standardmäßig bekommen sollen. Diese gilt dann für alle von Ihren Leistungserbringern oder Ihnen selbst eingestellten Dokumente. Selbstverständlich können Sie diese Voreinstellung beim Einstellen eines Dokuments auch individuell überschreiben, indem Sie eine andere Vertraulichkeitsstufe wählen. Außerdem können Sie in Ihrer ePA-Anwendung die Vertraulichkeitsstufe eines Dokuments jederzeit ändern.
Wenn Sie eine Berechtigung erteilen, legen Sie in der ePA-Anwendung auch fest, wie lange diese gelten soll. Sie haben die Wahl zwischen einer Berechtigungsdauer von mindestens einem Tag bis unbegrenzt.