Medizinische Versorgungszentren

Die Bundesregierung plant zwei Gesetze zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung.

„Wichtig sind uns Trägervielfalt und gleiche Chancen für alle Anbieter im Wettbewerb“, betont Kai Swoboda, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der IKK classic.

Die Bundesregierung plant zwei Gesetze zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung. Der Entwurf für das erste Versorgungsgesetz wird in den nächsten Tagen erwartet. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach kündigte an, den Aufkauf von Arztpraxen und ihre Umwandlung in MVZ durch renditeorientierte Investoren einschränken zu wollen.

Zu Herausforderungen und Lösungsvorschlägen im Zusammenhang mit MedizinischenVersorgungszentren (MVZ) hat die IKKclassic in einem aktuellen Positionspapier Stellung bezogen:

„Vor dem Hintergrund der angespannten Situation im Gesundheitswesen – finanziell, aber auch hinsichtlich Über-, Unter- und Fehlversorgung – müssen sämtliche Fehlentwicklungen ernst genommen und es muss entsprechend gegengesteuert werden“, sagt Swoboda. So sei eine unabhängige Evaluation, welchen Einfluss Medizinische Versorgungszentren auf die Versorgung haben, notwendig.

„In anderen Bereichen der Gesundheitswirtschaft sind Investoren etabliert und akzeptiert. Warum soll das nicht auch für Medizinische Versorgungszentren gelingen?“, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende.

Es liegt jetzt in der Hand der Bundesregierung, die Gesetze so zu gestalten, dass medizinische Versorgungszentren jeder Trägerart transparent und qualitätsorientiert einen wichtigen Beitrag zur ambulanten Patientenversorgung leisten können.
Kai Swoboda
Ansprechpartner
Juliane Mentz
Juliane Mentz
Pressesprecherin
Viktoria Durnberger
Viktoria Durnberger
Stv. Pressesprecherin

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