Berlin, 11. Dezember 2024. Die Soziale Pflegeversicherung ist unterfinanziert. Der Verwaltungsrat der IKK classic positionierte sich in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 in Berlin zu einer zukunftssicheren Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV).
Steigende Pflegekosten bei gleichzeitiger Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen erhöhen die Leistungsausgaben der Sozialen Pflegeversicherung seit Jahren kontinuierlich. „Die Mehrausgaben wurden bisher nur durch regelmäßige Beitragssatzerhöhungen kompensiert. Und das auch nur teilweise. Die jetzt geplante Beitragsanpassung ist keine Ausnahme, sondern erneut nur Flickschusterei. Das kann so nicht weitergehen“, sagt Helmut Dittke, Verwaltungsratsvorsitzender der IKK classic. „Anstelle einer weiteren Belastung der Versicherten und Arbeitgebenden braucht es unverzüglich eine grundlegende Finanzierungsreform. Darüber hinaus lehnen wir die Idee ab, Kernleistungen der sozialen Pflegeversicherung in freiwillige oder verpflichtende Zusatzversicherungen auszulagern.“
Die IKK classic spricht sich in ihrem aktuellen Positionspapier für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung aus. Die Finanzierung sollte um einen aus Steuermitteln des Bundes finanzierten Kapitalstock ergänzt werden. Aus diesem können – ähnlich dem ab 2035 einzusetzenden Pflegevorsorgefonds – nach einer Phase des Kapitalaufbaus die Erträge zum Ausgleich demografiebedingter Kostensteigerungen, zusätzlich aber auch für Leistungsverbesserungen verwendet werden.
„Unser Modell stärkt nicht nur langfristig die Finanzierungsbasis der SPV. Es führt auch zu mehr Generationengerechtigkeit“, so der Verwaltungsratsvorsitzende.
Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an deren Finanzierung sich der Bund angemessen beteiligen muss. „Eine Verantwortung, die von der noch amtierenden Bundesregierung zu wenig und leider auch nicht verlässlich wahrgenommen wurde“, stellt Dittke fest. So ist es untragbar, dass die Bundeszuschüsse zur Finanzierung der künftigen Leistungen vom Bund, auch vor dem Hintergrund der Einhaltung der Schuldenbremse, ausgesetzt wurden. Mit Blick auf die Generationengerechtigkeit und die zu erwartenden Finanzierungsdefizite ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar. Die IKK classic plädiert deshalb für die zeitnahe Wiederaufnahme und Dynamisierung des von 2024 bis einschließlich 2027 gestrichenen Zuschusses.
Darüber hinaus erwartet die IKK classic, dass versicherungsfremde Leistungen der SPV konsequent aus Bundesmitteln finanziert werden, zum Beispiel die Sozialversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Zur Entlastung der Pflegebedürftigen sollte zudem die Finanzierung der Ausbildungsumlage durch einen staatlichen Ausbildungsfonds erfolgen, statt sie weiterhin den Pflegebedürftigen aufzubürden. Von den Ländern und Kommunen fordert die IKK classic eine konsequente Übernahme der Investitionskostenverantwortung. Diese werden von den Ländern und Kommunen unzureichend übernommen. Derzeit werden Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen durchschnittlich mit rund 485 Euro monatlich für Investitionskosten zusätzlich belastet.
Im Juli hatte die Bundesregierung einen Bericht „Zukunftssichere Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung – Darstellung von Szenarien und Stellschrauben möglicher Reformen“ verabschiedet. Darin wurden jeweils zwei Teilkosten- und Vollkostenmodelle skizziert. Welches der Modelle die Bundesregierung favorisiert, wurde nicht deutlich. Auch eine weitergehende politische Debatte dazu hat bisher nicht stattgefunden.
„Wir müssen uns den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen schnellstmöglich mit einem konkreten Konzept stellen und dieses umsetzen. Unser Lösungsansatz einer ergänzenden Finanzierung aus Erträgen eines steuerfinanzierten Kapitalstocks bietet hierfür eine gute Diskussionsgrundlage. Für einen Austausch stehen wir jederzeit zur Verfügung“, bietet der Verwaltungsratsvorsitzende der IKK classic auch der neuen Bundesregierung an.