Die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg haben im Jahr 2024 über 7,2 Millionen Euro für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe bereitgestellt. Das sind rund 300.000 Euro mehr als im Jahr 2023.
Mit ihrem Beitrag zur Bewältigung von Krankheiten, Behinderungen oder psychosozialen Problemen ist die gesundheitsbezogene Selbsthilfe ein fester Bestandteil unseres Sozial- und Gesundheitssystems. Die landesweiten und regionalen Angebote ergänzen in vielfältiger Art die professionelle Gesundheitsversorgung.
Durch ihre finanzielle Unterstützung würdigen die Kassen der GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg nicht nur die Selbsthilfearbeit an sich, sondern bringen auch deren gesamtgesellschaftliche Bedeutung zum Ausdruck. Die Vertreterinnen und Vertreter der AOK Baden-Württemberg, des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) – Landesvertretung Baden-Württemberg, des BKK Landesverbandes Süd, der IKK classic, der KNAPPSCHAFT und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse bewilligten im Jahr 2024 insgesamt 65 Förderanträge von baden-württembergischen Selbsthilfeorganisationen. Die Summe dieser Pauschalfördermittel für regelmäßige Aktivitäten beläuft sich auf mehr als 3,6 Millionen Euro.
Für 23 antragstellende Selbsthilfekontaktstellen und die SEKiS, der Selbsthilfekontaktstelle auf Landesebene, wurden Pauschalfördermittel in Höhe von mehr als 2,8 Millionen Euro bewilligt.
Den regionalen Selbsthilfegruppen standen im Jahr 2024 rund 2,3 Millionen Euro an Unterstützung für die Pauschalförderung zur Verfügung.
Mehr Informationen über Förderungen und die Vergabemodalitäten gibt es im Internet unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de.