Dresden, 22. November 2024. „Die Krankenhausreform ist ein richtiger, wichtiger und längst überfälliger Schritt. Schon viel zu lange wird an völlig veralteten Strukturen festgehalten, die unnötig Ressourcen binden und verschwenden. Wir brauchen eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur, um eine bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Versorgung sicherzustellen“, sagt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic.
Es sei nachvollziehbar, dass bei einer derart weitreichenden Umgestaltung in der stationären Versorgung nicht alle Details in der konkreten Umsetzung und ihren Wirkungen vorhersehbar sein können. Auch sei es nicht anders zu erwarten gewesen, dass es bei einer umfassenden Reform von vielen Seiten Kritik gebe.
Nach der Entscheidung des Bundesrates müsse aber jetzt mit der Arbeit begonnen werden. „Die neue Bundesregierung muss die Reform mit Leben füllen“, so der Vorstandsvorsitzende. Alle Akteure im Gesundheitswesen seien jetzt gefordert, der Bevölkerung die Sorgen, die mit einem Umbau der Krankenhauslandschaft zwangsläufig verbunden sind, zu nehmen. Vielmehr müsse jetzt mit guten Argumenten für die notwendigen Entscheidungen und Veränderungen geworben werden. Niemand dürfe die medizinische Versorgung von Menschen rein ökonomisch betrachten. „Es geht um die Menschen, um die Qualität der Versorgung und um die langfristige Sicherung unseres Gesundheitssystems.“
Die derzeitige Krankenhausdichte nutze den Menschen wenig, denn die Qualität der Versorgung werde nicht an der Anzahl der Betten gemessen. Vielmehr müsse der persönliche Heilungserfolg wieder ein zentrales Qualitätskriterium sein, betont Frank Hippler.
Wichtig sei etwa die Neuorganisation der Notfallversorgung, einschließlich des Rettungsdienstes, sowie die Anpassung der ambulanten Versorgung an die neuen Rahmenbedingungen. Dies müsse die neue Bundesregierung unverzüglich angehen, um eine zukunftsfähige, gerechte und qualitativ hochwertige Versorgung aller Bürger gewährleistet.
Gleichzeitig betont Frank Hippler, dass die lange verschleppte Neuorganisation keinesfalls den Beitragszahlenden der GKV angelastet werden dürfe. Es sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die der sozialen Sicherung der Gesellschaft und der Akzeptanz unseres Sozialsystems diene. „Die Investitionen in Krankenhäuser dürfen nicht aus den Beitragsgeldern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden – dies bleibt die Aufgabe der Länder. Einen Transformationsfonds lehnen wir weiterhin ab.“