Dresden, den 11. Juli 2023 – Bund und Länder haben sich gestern gemeinsam mit den Bundestagsfraktionen auf verbindliche Eckpunkte zur Krankenhausreform geeinigt. Diese bilden die Grundlage für einen Gesetzentwurf, der in der parlamentarischen Sommerpause von einer Redaktionsgruppe erarbeitet werden soll.
„Wir freuen uns, dass es doch noch zu einer Einigung gekommen ist und hoffen, dass der Zeitplan für das dringend notwendige Gesetz zur Krankenhausreform gehalten werden kann“, sagt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic. Die Einführung von Leistungsgruppen und die Kopplung an weitestgehend fallmengenunabhängige Vorhaltepauschalen sei eine wesentliche Veränderung für die Krankenhausplanung und Vergütung. „Nun erwarten wir von den Verantwortlichen, diese Chancen bei der Ausgestaltung des Gesetzes auch zu nutzen. Ziel muss es sein, bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen, um die stationäre Versorgung nachhaltig und zukunftsorientiert aufzustellen und die Strukturen ressourcenschonend an die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten anzupassen“, so Hippler. Er betont, dass zudem gewährleistet sein müsse, dass über die Vorhaltepauschalen nur bedarfsgerechte Häuser finanziert würden.
Entscheidend ist aus Sicht der IKK classic, dass die Leistungsgruppen im Gesetzentwurf mit sachgerechten und bundeseinheitlichen Qualitätskriterien hinterlegt werden. Dies sei zwingend notwendig, um eine nachhaltige Qualitätssicherung der stationären Versorgung sicherzustellen. Dabei müssten die bereits etablierten Steuerungselemente der Qualitätssicherungen erhalten bleiben. Die Lösung, die Levelzuordnung über ein weiteres Gesetz umzusetzen, wird zumindest dem Anspruch gerecht, das Leistungsangebot und die Qualität der Versorgung gegenüber den Patientinnen und Patienten transparent zu machen.
Deutliche Kritik übt die IKK classic an den im finalen Eckpunktepapier formulierten Plänen, die GKV mit weiteren Kosten zu belasten und den gesetzlichen Krankenversicherungen bei einer ohnehin angespannten Finanzlage ein schwer kalkulierbares Kostenrisiko aufzubürden. „Dies konterkariert nicht nur das Postulat einer finanzneutralen Reform, sondern bedeutet eine erneute Mehrbelastung der Versicherten und Arbeitgeber“, so Hippler. Es könne nicht sein, dass am Ende wieder die Beitragszahlenden der GKV für Finanzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern aufkommen müssen. „Diese Pläne sind für uns inakzeptabel. Wer, wie die Länder, vehement auf seine Planungshoheit pocht, muss auch seiner finanziellen Verantwortung nachkommen“, so IKK-Chef Hippler.