Widerspruchsausschüsse werden nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches gebildet. Bei der IKK classic bestehen die Widerspruchsausschüsse aus jeweils zwei Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden vom Verwaltungsrat gewählt. Die Widerspruchsausschüsse der IKK classic haben ihren Sitz in den Landesdirektionen, was dem regionalen Charakter der IKK classic entspricht.
In diesen Ausschüssen werden die Widersprüche der Versicherten beraten und Entscheidungen der Kasse noch einmal überprüft. In berechtigten Fällen können diese Entscheidungen von den Ausschüssen revidiert werden.
Dabei sind die Widerspruchsausschüsse natürlich genau wie die IKK classic auch an die Gesetze gebunden. Das bedeutet, dass die Mitglieder der Ausschüsse manchmal auch zu Entscheidungen gezwungen sind, die aus ihrer Sicht nur schwer nachzuempfinden sind. Das ist zum Teil sehr belastend, weil jeder Widerspruchsfall sehr ernst genommen wird und sich die Widerspruchsausschüsse als Anwalt der Versicherten verstehen.
Wer Widerspruch gegen Entscheidungen einlegen will, hat hierfür in der Regel einen Monat Zeit. Allerdings sollte dann auf einen Widerspruch verzichtet werden, wenn die Rechtslage wirklich keine andere Entscheidung zulässt. Daher ist es ratsam, zuerst mit dem zuständigen IKK Servicecenter vor Ort zu sprechen. Die meisten Fälle können telefonisch oder im persönlichen Gespräch geklärt werden.
Versicherte der IKK classic können auch elektronisch rechtssicher einen Widerspruch einlegen. Dies ist über die DE-Mail-Adresse info@ikk-classic.de-mail.de möglich.
Hierfür benötigt der Absender, neben der IKK classic als Empfänger, ebenfalls eine DE-Mail-Adresse (Konto). Dies gewährleistet, einen verschlüsselten und damit für den Anwender sicheren Datenaustausch. Die Einreichung des Widerspruchs mittels DE-Mail stellt die formgerechte Einlegung sicher.
Weitere Informationen zur DE-Mail finden sie auch unter https://www.de-mail.info.
Des Weiteren haben Versicherte die Möglichkeit, über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) ihren Widerspruch einzureichen. Hierfür benötigen Versicherte ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO). Anwälte haben über das besondere Anwaltspostfach (beA) und Notare über das besondere Notarpostfach (beN) die Möglichkeit der Kommunikation über das beBPo.
Die IKK classic wird in der Kommunikation über beBPo unter der Safe-Adresse DE.Justiz.823cb86c-8169-4863-bf2f-afc65da2086d.2035 – und die IKK classic – Pflegekasse unter der Safe-Adresse - DE.Justiz.8bfcca63-19c1-4bb8-99e4-04b0b780d443.fbdc – geführt.
Weitere Informationen zum beBPo finden sie auch unter https://egvp.justiz.de/.