Verwaltungsrat

Selbstverwaltung ist das tragende Organisationsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Diese bedeutet, dass die Versicherten und Arbeitgeber – die Beitragszahler – selbst entscheiden, um das Gesundheitssystem mitzugestalten.

Der paritätisch aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern bestehende Verwaltungsrat bildet dabei das oberste Beschlussgremium der IKK classic. Hier werden die Grundzüge der Politik der IKK classic bestimmt und Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung getroffen.

Dabei stellt die Selbstverwaltung das Konzept der Sozialpartnerschaften praktisch unter Beweis, da unterschiedliche Perspektiven und Interessen der verschiedenen Vertreter demokratisch zugunsten des Allgemeinwohls zusammengeführt werden. Den gesetzlichen Handlungsrahmen steckt hierbei das Sozialgesetzbuch ab.

Startscreen des Erklärvideos zum Verwaltungsrat der IKK classic
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Die IKK classic braucht engagierte Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter, die im Verwaltungsrat und seinen Ausschüssen, insbesondere auch den Widerspruchsausschüssen sowie Landesbeiräten, mitarbeiten und die Geschicke der IKK classic in den nächsten Jahren bestimmen. Einblicke in die Arbeit der Selbstverwalter der IKK classic sehen Sie in unserem Video.

Vorsitzende und Mitglieder

Bei der IKK classic gibt es zwei alternierende Vorsitzende.

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Fachausschüsse

Fachausschüsse bearbeiten effizient vielfältige Themen.

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Landesbeiräte

Regionalität ist für die IKK classic ein wesentlicher Faktor.

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Widerspruchsausschuss

Widerspruchsausschüsse beraten über Widersprüche der Versicherten.

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Sitzungstermine und Kontakt

Hier finden Sie eine Übersicht der nächsten Sitzungstermine und den Kontakt zum Stab Selbstverwaltung.

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Sozialwahlen

Demokratisch legitimiert werden die Vertreter in der Selbstverwaltung durch die Sozialwahlen.

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