Am 22.05.2024 hat das Kabinett das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG) beschlossen. Damit beginnt nun der parlamentarische Prozess. Die geplanten Maßnahmen sollen zuvorderst der Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung dienen. Bereits vor und auch während der Ressortabstimmung war der ursprüngliche Entwurf stark verändert worden.
Ursprüngliches Ziel des Gesetzes war, die wohnortnahe medizinische Versorgung zu stärken und die Gesundheitskompetenz der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Geplante Instrumente wie Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren sind aus der nun beschlossenen Gesetzesvorlage gestrichen worden. An diesen geplanten Instrumenten zur Änderung der Versorgungsstruktur hatte es teils massive Kritik der GKV und weiterer Akteure im Gesundheitswesen gegeben – nicht allein wegen des finanziellen Aufwands, sondern auch wegen unklarer Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Im aktuellen Gesetz sind nun jedoch keine Alternativen vorgesehen, sodass unklar bleibt, wie das Ziel, die Versorgung in der Kommune zu stärken, erreicht werden soll.
Übrig bleiben Einzelmaßnahmen ohne erkennbaren Zusammenhang, die wenig zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen beitragen. Stattdessen soll die bestehende Arztzentrierung im Gesundheitswesen durch die Reform der hausärztlichen Vergütung weiter gestärkt werden. Ob dies die Versorgung verbessert und insbesondere vulnerable Personengruppen unterstützt werden, ist nach Ansicht der IKK classic fraglich.
Insgesamt fordert die IKK classic eine gezieltere Steuerung der Nachfrage und Förderung der Gesundheitskompetenz sowie die Prüfung der Delegation und Substitution ärztlicher Aufgaben an und durch andere Gesundheitsberufe.
Im vorliegenden Positionspapier nehmen wir eine ausführliche Bewertung aller wichtigen Maßnahmen der Gesundheitsversorgungsstärkung auf der Basis des Referentenentwurfs vom 12.04.2024 vor. Eine Aktualisierung des Papiers ist nach der 1. Lesung im Bundestag voraussichtlich Anfang Juli vorgesehen. Wir rechnen damit, dass sich die Gesetzesinhalte während des parlamentarischen Prozesses noch einmal ändern werden.