Seit Jahren stehen Reformen der Notfallversorgung auf der gesundheitspolitischen Agenda, so auch im Koalitionsvertrag der Ampelregierung. Nachdem sich die Vierte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission auf Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen bezogen hatte, setzt die Regierungskommission in der Neunten Stellungnahme und Empfehlung nun ihren Fokus auf das Rettungswesen.
Neben zahlreichen Empfehlungen zu einer qualitativ hochwertigen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes und einer Neuregelung der Zuständigkeiten im Notfall beinhaltet die Stellungnahme auch eine Empfehlung, den Rettungsdienst rechtlich in das SGB V zu integrieren – eine Forderung, die auch im Koalitionsvertrag diskutiert wird.
Die Kommission mahnt eine Standardisierung sowie eine einheitliche Vergütungssystematik und mehr Befugnisse für Notfallsanitäterinnen und ‑sanitäter an. Diese Empfehlungen könnten aus Sicht der IKK classic die qualitative Versorgung im Rettungswesen und den effizienten Einsatz der vorhandenen Ressourcen stärken.
Die aktuelle Positionierung ist überarbeitet und berücksichtigt auch die Finanzwirkungen der vorgeschlagenen Reform.