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IKK classic:
Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz ist kein Grund zur Freude

Griff in den Gesundheitsfonds scheint zur gängigen Praxis zu werden – wenig Positives bei den vorgesehenen Änderungen der ärztlichen Vergütung

Dresden, 27.03.2024. Nach monatelangem Warten gibt es endlich einen aktualisierten Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungs-stärkungsgesetz (GVSG). „Ein Grund zur Freude ist dieser allerdings für die gesetzliche Krankenversicherung nicht”, so Frank Hippler, Vorstandvorsitzender der IKK classic. Der Grund: Es scheint so, als würde der Griff in den Gesundheitsfonds zur gängigen Praxis, um originäre Aufgaben der Daseinsvorsorge zu finanzieren. Dabei sind die Rücklagen im Gesundheitsfonds bereits jetzt schon auf ein Minimum geschrumpft.

Der Referentenentwurf wird seinem Untertitel „Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ zudem kaum gerecht. Die geplanten Regelungen bedeuten einen weiteren Eingriff in die Autonomie der Gemeinsamen Selbstverwaltung. So soll beispielsweise die Finanzierung weiterer Studienplätze für Medizin zu zwei Dritteln aus dem Gesundheitsfonds erfolgen. „Dies ist inakzeptabel, da dies eine Kernaufgabe der Länder ist und nicht der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung”, betont Frank Hippler.

Weiterhin sind im Referentenentwurf gesetzliche Änderungen bei der Vergütung der Hausärzte hinzugekommen. Konkret geplant sind die Entbudgetierung der Honorare, die Bonifizierung der Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV), eine Jahrespauschale für die Behandlung von chronisch Erkrankten sowie eine Vorhaltefinanzierung für Hausarztpraxen.

Ob durch die Entbudgetierung der Honorare grundsätzliche Versorgungsprobleme im Hausarztbereich behoben werden können, ist fraglich. Fakt ist allerdings, dass hierdurch auf die Versicherten und Arbeitgeber erneut Mehrausgaben in dreistelliger Millionenhöhe zukommen. „Für die ambulante Versorgung stehen bereits heute ausreichend Geldmittel zur Verfügung. Hinzu kommt: Ungefähr 40 Prozent der ambulanten Leistungen vergüten wir bereits außerhalb des Budgets”, so Frank Hippler.

Die IKK classic befürchtet zudem, dass die geplante Entbudgetierung für Hausärzte eine Blaupause für eine Ausweitung auf die fachärztliche Versorgung sein könnte. „Dies würde zu weiter steigenden Beitragssätzen der Krankenkassen führen, ohne dass sich für die Versicherten die Qualität der Versorgung spürbar verbessert.”

Diskutabel ist aus Sicht der IKK classic die geplante Pauschale für Menschen mit chronischen Erkrankungen, sofern dadurch keine höheren Ausgaben für die Versichertengemeinschaft entstehen und die Qualität gesichert bleibt. Die Zahlung von Vorhaltepauschalen für Hausarztpraxen hält die IKK classic dagegen nur für solche Gebiete für sinnvoll, in denen die hausärztliche Versorgung tatsächlich gefährdet ist.

Die umstrittenen Gesundheitskioske sollen nun ein Jahr später an den Start gehen als geplant. „Das macht die Sache nicht besser”, so Frank Hippler, „denn leider bleibt sich Bundesgesundheitsminister Lauterbach treu: Auch bei der Finanzierung der Kioske greift er auf Beitragsmittel der Krankenkassen zurück.“ Die Gelder für die Kioske müssten eigentlich vollständig von den Kommunen und Ländern kommen, da es sich hierbei um gesamtgesellschaftliche Aufgaben handelt.

Die Gesundheit der Versicherten zu erhalten und die Chancengleichheit zu stärken, sind ein wichtiges Anliegen, das schon immer im Fokus der IKK classic steht. Der Aufbau zusätzlicher Strukturen durch die Gesundheitskioske muss sich darum an dem objektiven Bedarf der Regionen und den bereits vorhandenen Ressourcen orientieren, damit keine ineffizienten oder konkurrierenden Doppelstrukturen entstehen.

Ansprechpartner
Juliane Mentz
Juliane Mentz
Pressesprecherin
Viktoria Durnberger
Viktoria Durnberger
Stv. Pressesprecherin

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