Unterstützung für Ambulante Hospizdienste
Die Ambulante Hospizarbeit ist ein Teilbereich der Hospiz- und Palliativversorgung. Hier liegt das Hauptaugenmerk auf der ambulanten Versorgung von sterbenden Menschen und ihren Angehörigen. Ziel ist es, ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung bis zum Lebensende zu führen. Durch Ehrenamtliche werden die Sterbenden und ihre Familien begleitet und in allen Belangen, die mit diesem endlichen Ereignis zusammenhängen, unterstützt.
Die Ambulanten Hospizdienste werden durch eine besondere Finanzierungsform durch die Verbände der Gesetzlichen Krankenkassen in den einzelnen Bundesländern gefördert. Grundlage hierfür sind die Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der Ambulanten Hospizarbeit für Erwachsene und die Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 und 9 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der Ambulanten Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Für die folgenden Bundesländer ist die IKK classic federführend tätig:
- Bayern
- Hamburg
- Sachsen
- Thüringen
Für die Beantragung der Ambulanten Hospizförderung sind die Unterlagen für die einzelnen Bundesländer, in denen die IKK classic Federführer ist, am Ende dieser Seite angefügt.
In den jeweiligen Antragsformularen sind bereits Hinweise und Fußnoten eingefügt, die einzelne Fragen erläutern.