Die IKK classic führt die Projektförderung von Bundesorganisationen mit Sitz in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen durch.
Die Frist zur Einreichung von Förderanträgen für Selbsthilfeorganisationen für das Förderjahr endet mit dem Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Anträge fristgerecht an:
IKK classic
Fachbereich Zentrale Aufgaben
Melanie Barbuto
Oppenländerstr. 38
71332 Waiblingen
Tel.: 07151 1700-55321, Fax: 0800 4558888-183
E-Mail: melanie.barbuto@ikk-classic.de
Bundesorganisationen der Selbsthilfe, die eine krankenkassenindividuelle Förderung beantragen wollen, reichen die Unterlagen unter Berücksichtigung der "Allgemeinen Nebenbestimmungen" ein.