Leistungserbringer Arzneimittel

Arzneimittelrabattverträge der IKK classic

Die gesetzlichen Krankenkassen schließen seit 2003 sogenannte Rabattverträge mit den Herstellern von Arzneimitteln ab. Die Grundlage für die Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen sind im Sozialgesetzbuch § 130a SGB V geregelt. Krankenkassen sind gesetzlich also sogar dazu aufgefordert, die Möglichkeit der Vertragsschließung zu nutzen. In den Verträgen wird vereinbart, dass die Pharmahersteller die vertragsgegenständlichen Medikamente in bestimmten Mengen zur Verfügung stellen müssen, so dass Apotheken die Versicherten der Krankenkassen unter Beachtung der Austauschkriterien mit den Rabattarzneimitteln versorgen können – vorausgesetzt, der verordnende Arzt sieht keine medizinischen Gründe, die der Versorgung mit einem rabattierten Mittel widersprechen.

Die Kassen erhalten aufgrund der Verträge Rabatte von den pharmazeutischen Herstellern. Durch die Rabattverträge soll den Patienten eine Versorgung mit Präparaten in gleichbleibend hoher Qualität zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig sollen die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen und damit die Kosten für die Versicherten gesenkt werden. Das Ziel: die Beitragssätze für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auf einem möglichst stabilen Niveau zu halten.

Die Verträge gelten in der Regel für zwei Jahre. Um den Wettbewerb im Arzneimittelmarkt lebendig zu gestalten, können sich nach Ablauf der zwei Jahre alle Hersteller erneut um einen Vertrag mit der IKK classic bewerben.

Rabattverträge schnell und einfach finden

Mit unserer Suche können Sie herausfinden, für welche Wirkstoffe (Sie haben die Auswahl zwischen rabattfähigen Medikamenten und Mineralstoffen für Schwangere) Rabattverträge zwischen der IKK classic und einem Arzneimittelhersteller bestehen. Geben Sie dafür einfach den Namen eines Medikaments, den Wirkstoff, die Pharmazentralnummer (PNZ) oder den Herstellernamen in das Suchfeld ein. Einen Überblick über alle Rabatte erhalten Sie in der Arzneimittelliste zum Herunterladen.

PZN:
Wirkstoff:
Darreichungsform:
Packungsmenge:
Normpackungsgröße:

Bitte beachten Sie: Bei weiteren Fragen zum Arzneimittel wenden Sie sich bitte an Ihre Arztpraxis oder Apotheke.

Rabattverträge zu Blutzuckerteststreifen

Um eine optimale und wirtschaftliche Versorgung mit Blutzuckerteststreifen zu ermöglichen, hat die IKK classic mit folgenden Herstellern Verträge abgeschlossen (Stand: 01.05.2024):

Pharmazentralnummer (PZN) Handelsname pharmazeutischer Anbieter Packungsmenge

10963219

ONE TOUCH Select Plus Blutzucker Teststreifen

LifeScan Deutschland GmbH

50 Stück

13754775

ONE TOUCH Ultra Plus Teststreifen

LifeScan Deutschland GmbH

50 Stück

00865697

WELLION LUNA Blutzuckerteststreifen

Med Trust GmbH

50 Stück

01228969

WELLION CALLA Blutzuckerteststreifen

Med Trust GmbH

50 Stück

12470113

WELLION GALILEO Blutzuckerteststreifen

Med Trust GmbH

50 Stück

16749680

WELLION NEWTON GDH-FAD Blutzuckerteststreifen

Med Trust GmbH

50 Stück

16749697

WELLION NEWTON GDH-FAD Blutzuckerteststreifen

Med Trust GmbH

2x25 Stück

02486923

GLUCEOFINE Blutzucker-Teststreifen

METRADO GmbH

50 Stück

11537128

GLUCEOFINE Pro Blutzucker-Teststreifen

METRADO GmbH

50 Stück

16796165

ACCU-CHEK Instant Teststreifen

Roche Diabetes Care Deutschland GmbH

50 Stück

10382178

GLUCOMEN areo Sensor Teststreifen

A.MENARINI DIAGNOSTICS DTL

50 Stück

11864933

GLUCOCHECK GOLD Blutzuckerteststreifen

Aktivmed GmbH

50 Stück

Vergabe von Arzneimittel-Rabattverträgen

Hier können Sie auf alle aktuellen Bekanntmachungen zu den Open-House-Verfahren des Geschäftsbereichs Arzneimittel der IKK classic zugreifen. Der jeweilige Link führt Sie zum Vergabeportal, auf dem die entsprechenden Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen.

Veröffentlicht Angebots- / Teilnahmefrist Bezeichnung Typ

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  • dunkelhaarige Frau probiert ein rotes Brillengestell an

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    Versicherte der IKK classic haben Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln. Hier erfahren Sie, für welche Hilfsmittel die Kosten übernommen werden und wo Sie die Rechnungen einreichen müssen. Mehr erfahren

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