Verbandmittel:
Abrechnung und Vertrag
Sie sind ein Sanitätshaus, ein Homecare-Unternehmen o.ä. und möchten Verbandmittel mit uns abrechnen? Erfahren Sie hier mehr!
Ab dem 1. Januar 2025 können Verbandmittel nur noch gegenüber der IKK classic abgerechnet werden, sofern die Leistungserbringer auf Basis eines Vertrages zur Abgabe und Abrechnung der Leistung zu Lasten der leistungsverpflichteten Krankenkasse befugt sind und diese Leistung ordnungsgemäß erbracht haben. Diese Notwendigkeit ergibt sich in Anlehnung an ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.11.2023 (B 3 KR 2/23 R).
Bei Interesse an einer Vertragsvereinbarung der IKK classic zur Versorgung und Abrechnung von Verbandmitteln kontaktieren Sie uns bitte über das Postfach VerbandmittelV@ikk-classic.de.
Bei Fragen zur Abrechnung im Rahmen des Vertrages stehen wir Ihnen unter soleretax@ikk-classic.de gerne zur Verfügung.