Verbandmittel:
Abrechnung und Vertrag

Sie sind ein Sanitätshaus, ein Homecare-Unternehmen o.ä. und möchten Verbandmittel mit uns abrechnen? Erfahren Sie hier mehr!

Ab dem 1. Januar 2025 können Verbandmittel nur noch gegenüber der IKK classic abgerechnet werden, sofern die Leistungserbringer auf Basis eines Vertrages zur Abgabe und Abrechnung der Leistung zu Lasten der leistungsverpflichteten Krankenkasse befugt sind und diese Leistung ordnungsgemäß erbracht haben.

Die IKK classic bietet dafür einen bundesweit einheitlichen Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 SGB V. Vertragsbeitritte sind jederzeit möglich. Bei Interesse am Vertragsabschluss kontaktieren Sie uns bitte über das Postfach VerbandmittelV@ikk-classic.de.

Bei Fragen zur Abrechnung im Rahmen des Vertrages stehen wir Ihnen unter soleretax@ikk-classic.de gern zur Verfügung.