Projektförderung durch die IKK classic
Die IKK classic stellt den Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen auf Landesebene sowie Selbsthilfegruppen auf örtlicher Ebene in Sachsen individuell Fördermittel für Projekte zur Verfügung.
Wer sich in der Selbsthilfe engagiert, braucht Unterstützung und zwar so unkompliziert wie möglich. Die wichtigsten Informationen für die krankenkassenindividuelle Förderung (kurz Projektförderung) und die kassenartenübergreifende Förderung (kurz Pauschalförderung) in Sachsen haben wir für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich einfach an unsere Mitarbeiter.
Die IKK classic stellt den Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen auf Landesebene sowie Selbsthilfegruppen auf örtlicher Ebene in Sachsen individuell Fördermittel für Projekte zur Verfügung.
Projektbezogene Anträge von regionalen Selbsthilfegruppen, Landesverbänden und -organisationen der Selbsthilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen werden direkt bei der IKK classic in Dresden entgegengenommen. Der Antrag muss vor Projektbeginn und bis zum 31.12. des jeweiligen Förderjahres gestellt werden.
Ansprechpartner bei der IKK classic ist
Marita Kaps
marita.kaps@ikk-classic.de
Tannenstr. 4 b
01099 Dresden
Tel.: 0351 4292-415042
Fax: 0800 455 8888 553
Für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) haben alle sächsischen gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbände die "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen" gegründet und eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Diese beinhaltet die gemeinsame und einheitliche Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfeorganisationen und -gruppen sowie der Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen. Die Förderung erfolgt unter Beteiligung von vier Vertretern der Selbsthilfe. Die Federführung auf Landesebene wurde auf diese vier Vertreter aufgeteilt.
Anträge auf Pauschalförderung sind bis 31. Januar des jeweiligen Förderjahres an den Federführer zu stellen.
Über die Verwendung der Fördermittel informiert der Transparenzübersicht der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung.
Die pauschale Förderung gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen in Sachsen wird wie folgt sichergestellt:
Landkreis Zwickau IKK classic
Landkreis Vogtland BKK Mitte
Landkreis Meissen Vdek
Landkreis Mittelsachsen Vdek
Landkreis Nordsachsen AOK PLUS
Landkreis Sächs. Schweiz AOK PLUS
Landkreis Leipzig AOK PLUS
Chemnitz AOK PLUS
Dresden AOK PLUS
Landkreis Bautzen AOK PLUS
Landkreis Görlitz AOK PLUS
Leipzig AOK PLUS
Die Förderanträge können bis zum 31.01. des jeweiligen Förderjahres eingereicht werden. Die Verwendungsnachweise des vergangenen Förderjahres für Selbsthilfegruppen müssen bis 31.01. des Folgejahres vorliegen.
Die Annahme und Bearbeitung der Anträge für die Landesorganisationen erfolgt durch den Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek). Die Anträge sind bis zum 31.01. des Förderjahres zu stellen.
Zuständig für die Pauschalförderungsanträge der Selbsthilfekontaktstellen ist die IKK classic. Bitte senden Sie die Anträge bis zum 31.01. des jeweiligen Folgejahres an diese Stelle.
Die Verwendungsnachweise für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung müssen für Selbsthilfegruppen bis zum 31.01. des Folgejahres und für Landesorganisationen und Kontaktstellen bis zum 31.03. des Folgejahres vorliegen. Je nach Höhe der beantragten Mittel gibt es zwei verschiedene Verwendungsnachweise.