Kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung
Für die Förderung der Selbsthilfe in Bayern ist die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern zuständig. Diese regelt die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit in Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen in Bayern. Die Förderung erfolgt auch unter Beteiligung von Vertretern der Selbsthilfe.
Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung regelt die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V in der jeweils geltenden Fassung.
Über die Verwendung der Fördermittel informiert der Transparenzbericht 2023 der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und der krankenkassenindividuellen Projektförderung. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der "Transparenzliste Selbsthilfekontaktstellen" und der "Transparenzliste Selbsthilfeorganisationen".
In Bayern wurde 2008 das „Ein-Ansprechpartner-Modell – Regionale Runde Tische“ zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit eingeführt. Die 13 Runden Tische in Bayern decken die Selbsthilfeförderung auf der örtlichen Ebene ab. Diese sind jeweils an eine Selbsthilfekontaktstelle angebunden.