Wie erfolgt meine Krankschreibung, wenn ich Symptome habe?
Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, müssen nicht persönlich in ihrer Arztpraxis vorstellig werden. Auch weiterhin ist eine telefonische Krankschreibung für bis zu 7 Kalendertage möglich (aktuell verlängert bis 31.03.2023).
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss sich dabei persönlich von Ihrem Zustand durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden. Die Regelung gilt auch für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes.
Nehmen Sie deshalb bei typischen COVID-19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege am besten vor Ihrem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis auf und besprechen das weitere Vorgehen.
Ist nach Ansicht des Arztes ein Coronavirus-Test erforderlich, informiert er darüber, wo man sich testen lassen kann. In einigen Regionen brauchen Patienten für die Untersuchung eine Überweisung.
Tipp: Halten Sie bei Ihrem Anruf Ihre Gesundheitskarte bereit, damit das Praxisteam Ihre persönlichen Daten abgleichen kann.
Haben Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, können Sie das Exemplar für die IKK classic einfach über die IKK Onlinefiliale oder die IKK App hochladen und bei uns einreichen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der IKK classic innerhalb einer Woche nach Beginn bzw. nach dem Ende der bisher bescheinigten Arbeitsunfähigkeit vorliegen.
Die Vorlage beim Arbeitgeber erfolgt, sofern im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt, bei einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung spätestens am darauffolgenden Tag. Ob Ihr Arbeitgeber die Bescheinigung im Original per Post erhalten möchte oder ob eine gescannte Fassung ausreicht, müssen Sie individuell klären.