Das neue SV-Meldeportal Arbeitgeber

Die Sozialversicherungsträger, also Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und Unfallversicherungsträger, benötigen für die Feststellung der Leistungsansprüche ihrer Versicherten und für die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern zahlreiche Daten und Informationen.

Vor diesem Hintergrund wurde für den Datenaustausch das einheitliche Meldeverfahren zur Sozialversicherung geschaffen. Ziel ist es, die maschinelle Abrechnung in ganz Deutschland einheitlich zu organisieren. Arbeitgeber sind verpflichtet, die erforderlichen Meldungen ausschließlich durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstellen.

Ende von sv.net - Start der neuen elektronische Ausfüllhilfe SV-Meldeportal ab dem 01.07.2023

Ab dem 01.07.2023 wird die neue Ausfüllhilfe SV-Meldeportal für die ersten Nutzer als Pilot-Anwendung freigegeben. sv.net steht in einer Übergangszeit bis zum 31.12.2023 weiterhin allen Benutzern uneingeschränkt zur Verfügung. Ab 2024 wird das SV-Meldeportal die Ausfüllhilfe sv.net vollständig ablösen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Videomitschnitt zum Seminar SV-Meldeportal

Am 5. September 2023 fand in Kooperation mit der ITSG ein ausführliches Onlineseminar zum Thema SV-Meldeportal statt.

Ein Erklärvideo zur Registrierung im SV-Meldeportal und weitere Videos/Dokumentationen sind zu finden unter: https://sv-meldeportal.de/anleitungen/

Auf der Webseite des SV-Meldeportals gibt es außerdem ein sehr umfangreiches FAQ:
https://sv-meldeportal.de/fragen-antworten

  • Sozialversicherungspflicht

    Sozialversicherungspflicht und Statusfeststellungsverfahren - Schritt für Schritt erklärt. Mehr erfahren

  • Meldung zur Sozialversicherung

    Übersichtlich erklärt: das Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Mehr erfahren

  • Elektronische Gesundheitskarte

    Alle Infos zur elektronischen Gesundheitskarte. Mehr erfahren