Wahlrecht für neue Arbeitnehmer
Der Wechsel zur IKK classic ist künftig viel einfacher. Jeder neue Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb kann sofort Mitglied der IKK classic werden. Wichtig ist, dass Ihr neuer Mitarbeiter sich frühzeitig mit der IKK classic in Verbindung setzt. Eine Mitteilung an die bisherige Krankenkasse ist nicht erforderlich – dies übernimmt die IKK classic. Wechselt der neue Mitarbeiter zu Beginn seiner Beschäftigung, sind keine Bindefristen bei der bisherigen Krankenkasse zu beachten.