Wahlrecht

Die Krankenkassenwahl wurde 2021 vereinfacht: Wesentliche Bestimmungen des Krankenkassenwahlrechts wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2021 an neu geregelt. Was bedeutet das für die Praxis? Verschaffen Sie sich einen Überblick, wie sich diese Änderungen auswirken!

Wahlrecht für neue Arbeitnehmer

Der Wechsel zur IKK classic ist künftig viel einfacher. Jeder neue Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb kann sofort Mitglied der IKK classic werden. Wichtig ist, dass Ihr neuer Mitarbeiter sich frühzeitig mit der IKK classic in Verbindung setzt. Eine Mitteilung an die bisherige Krankenkasse ist nicht erforderlich – dies übernimmt die IKK classic. Wechselt der neue Mitarbeiter zu Beginn seiner Beschäftigung, sind keine Bindefristen bei der bisherigen Krankenkasse zu beachten.

Kassenwechsel bei laufender Beschäftigung

Auch der Wechsel bei ununterbrochenem Beschäftigungsverhältnis ist einfacher als bisher: Dazu muss der Arbeitnehmer lediglich die IKK classic mit einer Mitgliedserklärung wählen. Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse übernimmt die IKK classic. Die Mitgliedschaft bei der IKK classic beginnt dann nach zwei vollen Kalendermonaten bzw. nach Ablauf der Bindefrist bei der bisherigen Krankenkasse.

Neue Bindefrist

Mit der Wahl der neuen Krankenkasse beginnt eine neue Bindefrist. Diese beträgt nur noch 12 anstatt 18 Monate. Sonderkündigungsrechte, wie bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages, bleiben hiervon unberührt.

Was passiert, wenn keine Informationen beim Arbeitgeber vorliegen?

Falls der Arbeitnehmer keine Angaben über seine Krankenkasse macht, meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der bisherigen Krankenkasse an. Sofern vorher keine gesetzliche Krankenversicherung bestand, wählt der Arbeitgeber die Krankenkasse. Hierüber informiert der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail).

Änderung im Meldeverfahren

Der Arbeitgeber erhält über den Eingang der Anmeldung eine elektronische Bestätigung von der Krankenkasse über das DEÜV-Verfahren. Die elektronische Meldung nimmt der Arbeitgeber zu seinen Entgeltunterlagen.

Ihre Mitarbeiter wollen zur IKK classic wechseln und von Top-Leistungen profitieren?

Zum Online-Antrag

Wie Sie schnell und unkompliziert zur IKK classic wechseln, erfahren Sie in unserem Video.

Startscreen des Erklärvideos zum Wechsel der Krankenkassenmitgliedschaft, im Comic-Stil gezeichneter Versicherter hat ein Fragezeichen über dem Kopf
Video abspielen
  • Sozialversicherungspflicht

    Sozialversicherungspflicht und Statusfeststellungsverfahren - Schritt für Schritt erklärt. Mehr erfahren

  • Meldung zur Sozialversicherung

    Übersichtlich erklärt: das Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Mehr erfahren

  • Seminare für Firmenkunden

    In unserer Seminardatenbank finden Sie eine große Auswahl an Seminaren in Ihrer Nähe und ein breites Angebot an Onlinekursen. Mehr erfahren