Erstattung der Entgeltfortzahlung
Der Arbeitgeber bekommt das fortgezahlte Bruttoentgelt einschließlich der darauf entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung und zur betrieblichen Altersversorgung zu 100 Prozent erstattet. Der Antrag für die Erstattung geht an die Krankenkasse (nicht an die Ausgleichskasse!), bei der der Organempfänger versichert ist. Ist der Empfänger nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, erstattet der Kostenträger der Organtransplantation (private Krankenversicherungen, Beihilfeträger) dem Arbeitgeber die entstandenen Aufwendungen.