Unbedenklichkeits-
Sie benötigen für einen Auftrag einen Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge fristgerecht gezahlt haben? Diese sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" können Sie bei uns schnell und sicher elektronisch beantragen.
Beantragen Sie Ihre Unbedenklichkeitsbescheinigung ab dem 01.01.2024 elektronisch.
Hierzu ist ein neues Datenaustauschverfahren zur elektronischen Beantragung und Übermittlung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (eUBB) eingeführt worden.
Sie beantragen die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Ihren Betrieb mit einem Datensatz aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder der Ausfüllhilfe SV-Meldeportal. Sie können auswählen, ob die Unbedenklichkeitsbescheinigung einmalig oder im Abonnentenmodell ausgestellt werden soll.
Nach Prüfung des Antrags melden wir Ihnen das Ergebnis elektronisch zurück – das bedeutet, dass Sie nach positiver Bewertung Ihres Antrags einen Datensatz mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung im PDF-Format erhalten.
Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Programme den elektronischen Abruf anbieten. Die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung kann weiterhin auch in gewohnter Weise erfolgen. Die elektronische Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ab dem 01.01.2025 verpflichtend.