Bestandteile der IKK Gesundheitskarte
Sofern Sie 15 Jahre alt sind, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Foto auf Ihrer Gesundheitskarte Sie eindeutig als Karteninhaber ausweist. Nur wenige Personengruppen sind davon befreit. Dazu zählen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren und Versicherte, denen die Erstellung eines Fotos nicht möglich ist, beispielsweise Schwerpflegebedürftige. Das Foto ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil und bietet so zusätzlichen Schutz vor Missbrauch Ihrer Karte durch Dritte.
Darüber hinaus enthält die Karte einen Mikroprozessorchip, der Daten und Informationen speichert und überträgt (zum Beispiel Ihre Adresse).
Auch außerhalb Deutschlands haben Sie mit der IKK Gesundheitskarte einen Versicherungsnachweis. Denn auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC – European Health Insurance Card). Sie gilt in folgenden Ländern:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).
Zusätzlich empfehlen wir Ihnen eine Auslandsreise-Krankenversicherung als Ergänzung für die medizinische Versorgung im Ausland.
Nähere Infos zur Auslandsreise-Krankenversicherung