Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge beziehungsweise Betriebsrente eine weitere sinnvolle Säule im System der Altersvorsorge, die freiwillige oder tarifliche Leistungen der Arbeitgeber, aber auch Einzahlungen der Arbeitnehmer umfasst.
Unternehmen jeder Größe müssen eine Art der betriebliche Altersvorsorge anbieten, denn seit 2002 haben Arbeitnehmer durch das Betriebsrentengesetz einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Dabei verzichten sie auf einen Teil ihres Gehalts, der in eine betriebliche Altersvorsorge eingebracht wird. Allerdings hat der jeweils geltende Tarifvertrag Vorrang vor dem Rechtsanspruch und kann die Entgeltumwandlung ausschließen oder einschränken (Tarifvorrang). Über- und außertarifliche Bestandteile des Gehalts können immer umgewandelt werden.