Endet die Versicherungspflicht oder die Familienversicherung in der IKK classic, wird die Versicherung ab dem Folgetag automatisch als obligatorische Anschlussversicherung in Form einer freiwilligen Krankenversicherung weitergeführt. Diese Versicherung ist beitragspflichtig und zieht die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung nach sich.
Die Beiträge für diese Versicherung trägt in der Regel der Versicherte allein. Sie bemessen sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen, die entsprechend nachzuweisen sind. Ohne einen solchen Nachweis muss die IKK classic die Beitragsbemessungsgrenze (2025: 5.512,50 Euro) zugrunde legen.
Die obligatorische Anschlussversicherung wird auch dann durchgeführt, wenn die für die freiwillige Versicherung erforderlichen Vorversicherungszeiten nicht erfüllt sind. Selbst bei relativ kurzer Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung kann deshalb die Fortführung der Mitgliedschaft im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung in Betracht kommen.
Ausnahme: Erklären Sie innerhalb von 14 Tagen nach Hinweis durch die IKK classic Ihren Austritt und weisen Sie Ihre anderweitige Absicherung im Krankheitsfall (z. B. durch eine Police der privaten Krankenversicherung) nach, wird die Anschlussversicherung nicht durchgeführt. Ist die Austrittsfrist abgelaufen, kann die obligatorische Anschlussversicherung nur noch durch Kündigung für die Zukunft beendet werden.
Wurde die obligatorische Anschlussversicherung zunächst – weil die IKK classic keine Kenntnis von einem anderweitigen Versicherungsschutz hatte – durchgeführt, wird sie rückwirkend aufgehoben, wenn für Sie nachträglich eine lückenlose Familienversicherung bei der IKK classic oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt werden kann.
Hinweis: Die Anschlussversicherung ist nicht automatisch ausgeschlossen, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Zu den Besonderheiten bei der Wohnortverlegung ins Ausland beraten wir Sie gern.