Lebendspende oder postmortale Organspende: So läuft die Spende ab
Eine postmortale Organspende kommt nur unter sehr besonderen Bedingungen infrage. Voraussetzung ist eine schwere Hirnschädigung, nach der sämtliche Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Zugleich müssen die anderen Organe durch intensivmedizinische Maßnahmen weiter mit Sauerstoff versorgt werden können.
Zuerst stellen dafür qualifizierte Ärztinnen oder Ärzte den Tod fest. Danach wird geklärt, ob eine Erklärung im Organspende-Register, ein Organspendeausweis oder eine entsprechende Patientenverfügung vorliegt. Auch ein mündlich mitgeteilter Wille ist zu berücksichtigen.
„Ist keine Entscheidung der verstorbenen Person bekannt, müssen die Angehörigen nach ihrem Willen gefragt werden“, erklärt Prof. Banas. Liegt eine Zustimmung vor, prüft das medizinische Team die Funktionsfähigkeit der Organe sowie mögliche übertragbare Erkrankungen. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation koordiniert den Ablauf. Eurotransplant vermittelt die Organe nach medizinischen und gesetzlich festgelegten Kriterien.
Nach der Entnahme wird die Operationswunde sorgfältig verschlossen und der Körper würdevoll versorgt. Eine Abschiednahme, Aufbahrung und Bestattung sind weiterhin möglich.
Bei einer Lebendspende gibt ein Mensch zu Lebzeiten eine Niere oder einen Teil seiner Leber ab. Die spendende Person wird zuvor umfassend untersucht und über mögliche kurz- und langfristige Risiken aufgeklärt. Eine unabhängige Lebendspendekommission prüft zudem, ob die Entscheidung freiwillig getroffen wurde und ob Anhaltspunkte für unzulässigen Druck oder Organhandel bestehen.