Organspende: Warum Ihre Entscheidung Leben retten kann

Eine schwere Erkrankung kann dazu führen, dass ein Organ seine Funktion dauerhaft verliert. Für viele Betroffene ist eine Transplantation dann die einzige Chance auf ein längeres oder besseres Leben. Doch Spenderorgane sind knapp.

Umso wichtiger ist es, dass sich so viele Menschen wie möglich mit der Organ- und Gewebespende auseinandersetzen, eine persönliche Entscheidung treffen und diese festhalten.

Für oder wider Organspende – das ist eine sehr persönliche Entscheidung, die jeder Mensch selbst treffen muss. Umfassende Informationen erleichtern dies.

Seit der ersten erfolgreichen Nierentransplantation vor über 60 Jahren hat der medizinische Fortschritt immer komplexere Organübertragungen ermöglicht. Neben Nieren können inzwischen auch Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut transplantiert werden. Außerdem ist es möglich, Gewebe zu verpflanzen: die Hornhaut der Augen, Herzklappen sowie Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen. Die Verfahren für Entnahme und Vermittlung von Gewebespenden unterscheiden sich jedoch stark von denen für eine Organspende.

Warum Organspende wichtig ist

Anfang 2026 warteten in Deutschland rund 8.200 Menschen auf ein Spenderorgan – die meisten von ihnen auf eine Niere. Im Jahr 2025 spendeten 985 Menschen nach ihrem Tod Organe. Im selben Jahr starben 633 Menschen, während sie auf ein passendes Organ warteten.

Eine Organspende kann schwer kranken Menschen das Leben retten oder ihre Lebensqualität erheblich verbessern. Eine gespendete Niere kann beispielsweise die Dialyse ersetzen, eine neue Lunge wieder freies Atmen ermöglichen. Für Prof. Dr. med. Bernhard Banas, MBA, Direktor der Abteilung für Nephrologie am Universitätsklinikum Regensburg, ist der Mangel an Spenderorganen die größte Sorge: „In Deutschland können gemessen am Bedarf deutlich weniger Transplantationen stattfinden als in vielen europäischen Nachbarländern.“ Das kann auch die Auswahl eines geeigneten Organs erschweren.

Dabei spielen neben der Dringlichkeit und weiteren medizinischen Kriterien bestimmte Gewebemerkmale eine Rolle. „Je besser wichtige immunologische Merkmale von spendender und empfangender Person übereinstimmen, desto geringer kann das Risiko einer Abstoßung sein“, erklärt Prof. Banas. Ob jemand nach dem Tod Organe spenden möchte, bleibt jedoch eine persönliche Entscheidung.

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Schon gewusst?

  • Ein Organspender ermöglicht im Durchschnitt drei Kranken ein neues Leben.

  • Jugendliche können ab 16 Jahren einer Organspende zustimmen und bereits ab 14 Jahren einer Organspende widersprechen 

  • Die Entnahme von Spenderorganen findet unter sehr ähnlichen Bedingungen und mit derselben Präzision statt wie eine Operation am lebenden Menschen. Das bedeutet beispielsweise auch, dass die spendende Person in eine leicht abgewandelte Form von Narkose gesetzt wird, die dazu dient, Kreislauf und Organe trotz Hirntod zu erhalten.

  • Was tun bei Auslandsreisen? Die BZgA bietet Organspendeausweise in 28 Sprachen an. So ist Ihre Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland nachvollziehbar. Zu beachten ist, dass in der großen Mehrheit der Länder Europas eine Widerspruchsregelung besteht, das heißt ohne expliziten Widerspruch ist man dort ein potenzieller Organspender.

  • Auch bei einer bestehenden Patientenverfügung ist eine Organspende möglich.

Die Erfolgsquoten bei Organtransplantationen sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen: Knapp 90 Prozent der verpflanzten Nieren sind nach einem Jahr noch funktionstüchtig, rund 75 Prozent sind es noch nach fünf Jahren. 

Wie Organspenden geregelt sind

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung: Eine Organentnahme ist nur möglich, wenn der verstorbene Patient zu Lebzeiten eine schriftliche Zustimmung – zum Beispiel im Organspendeausweis – hinterlassen hat. Liegt keine schriftliche Erklärung vor, werden dessen engste Angehörige um eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen gebeten. Der Spender beziehungsweise dessen Angehörige und Empfänger bleiben füreinander anonym.

Die Angehörigen erhalten von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) etwa sechs Wochen nach der Organspende per Brief mitgeteilt, welche Organe der verstorbenen Person transplantiert wurden und wie es den Empfängern geht. Diese haben die Möglichkeit, über die DSO anonym einen Dankesbrief an die Angehörigen zu schreiben. Darüber hinaus können Spenderangehörige und Organempfänger an allgemeinen Begegnungstreffen der DSO teilnehmen.

Ob Herz-, Lungen-, Knochen- oder Hauttransplantation: Für jede Organspende, die nach dem Tod erfolgt, muss der Hirntod eingetreten sein. Weitere Voraussetzung ist, dass der Betroffene oder dessen Angehörige einer Organspende zugestimmt haben. Der Hirntod lässt sich medizinisch zweifelsfrei feststellen und muss laut Transplantationsgesetz von zwei Ärzten unabhängig voneinander untersucht und festgehalten werden. Um einen Interessenkonflikt auszuschließen, dürfen diese Mediziner selbst nicht an der Transplantation beteiligt sein.

Für eine Organspende kommen nur Verstorbene infrage, bei denen der Hirntod eingetreten ist. Nur dann können die Organe mittels intensivmedizinischer Geräte bis zur Verpflanzung funktionsfähig bleiben. Dieser Fall tritt so selten ein, dass von jährlich 400.000 Verstorbenen in deutschen Krankenhäusern nur etwa ein Prozent als Organspender überhaupt in Betracht kommt. 

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Wer Organe spenden kann: Alter und Vorerkrankungen

Eine feste Altersgrenze für die Organspende gibt es nicht. Entscheidend ist der gesundheitliche Zustand der einzelnen Organe. Deshalb können auch Organe älterer Menschen für eine Transplantation geeignet sein.

„Damit in Deutschland postmortal Organe entnommen werden können, müssen rechtliche und medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Aus rechtlicher Sicht muss dokumentiert sein, dass der Patient im Hirntod verstorben ist und zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt hat. Liegt diese Zustimmung nicht sicher vor, sind Angehörige zu befragen, die die mutmaßliche Zustimmung des Verstorbenen bestätigen müssen“, erläutert Prof. Banas.

Auch Vorerkrankungen schließen eine Spende nicht grundsätzlich aus. „Medizinische Voraussetzung ist, dass die Organfunktion für eine Transplantation ausreichend geeignet sein muss. Außerdem muss der Spender auf Infektionen und Tumorerkrankungen, die mit einer Organspende übertragen werden könnten, untersucht werden“, so der Experte.

Bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck können einzelne Organe weiterhin geeignet sein. Ärztinnen und Ärzte prüfen das im konkreten Fall. Sie müssen sich deshalb nicht selbst vorsorglich als Spenderin oder Spender ausschließen.

Was der Hirntod bedeutet

Der umgangssprachlich als Hirntod bezeichnete irreversible Hirnfunktionsausfall bedeutet, dass Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm ihre Funktionen vollständig und unumkehrbar verloren haben. Damit ist der Tod des Menschen festgestellt.

Prof. Banas begegnet häufig der Sorge, Menschen könnten bei der Organentnahme noch leben. „Eine Organentnahme erfolgt erst, nachdem der Tod durch den irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen zweifelsfrei festgestellt wurde“, betont er.

Das ist nicht mit einem Koma zu verwechseln: Aus einem Koma kann ein Mensch unter Umständen wieder erwachen. Nach dem vollständigen und unumkehrbaren Ausfall aller Hirnfunktionen ist dies ausgeschlossen.

„Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls folgt einem streng geregelten Verfahren. Zwei voneinander unabhängige, qualifizierte Ärztinnen oder Ärzte untersuchen die betroffene Person und dokumentieren ihre Befunde. Beide dürfen an der späteren Organentnahme und Transplantation nicht beteiligt sein“, erläutert der Experte. Welche Untersuchungen nötig sind, richtet sich nach der verbindlichen Richtlinie der Bundesärztekammer. Ergänzende apparative Verfahren oder eine erneute Untersuchung nach einer Wartezeit sind je nach Fall vorgesehen.

Welche Organe gespendet werden können

Nach dem Tod können in Deutschland Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm gespendet werden. Sie können einzelne Organe von Ihrer Zustimmung ausnehmen oder die Spende auf bestimmte Organe begrenzen.

Lebendspende oder postmortale Organspende: So läuft die Spende ab

Eine postmortale Organspende kommt nur unter sehr besonderen Bedingungen infrage. Voraussetzung ist eine schwere Hirnschädigung, nach der sämtliche Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind. Zugleich müssen die anderen Organe durch intensivmedizinische Maßnahmen weiter mit Sauerstoff versorgt werden können. 

Zuerst stellen dafür qualifizierte Ärztinnen oder Ärzte den Tod fest. Danach wird geklärt, ob eine Erklärung im Organspende-Register, ein Organspendeausweis oder eine entsprechende Patientenverfügung vorliegt. Auch ein mündlich mitgeteilter Wille ist zu berücksichtigen.

„Ist keine Entscheidung der verstorbenen Person bekannt, müssen die Angehörigen nach ihrem Willen gefragt werden“, erklärt Prof. Banas. Liegt eine Zustimmung vor, prüft das medizinische Team die Funktionsfähigkeit der Organe sowie mögliche übertragbare Erkrankungen. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation koordiniert den Ablauf. Eurotransplant vermittelt die Organe nach medizinischen und gesetzlich festgelegten Kriterien.

Nach der Entnahme wird die Operationswunde sorgfältig verschlossen und der Körper würdevoll versorgt. Eine Abschiednahme, Aufbahrung und Bestattung sind weiterhin möglich.

Bei einer Lebendspende gibt ein Mensch zu Lebzeiten eine Niere oder einen Teil seiner Leber ab. Die spendende Person wird zuvor umfassend untersucht und über mögliche kurz- und langfristige Risiken aufgeklärt. Eine unabhängige Lebendspendekommission prüft zudem, ob die Entscheidung freiwillig getroffen wurde und ob Anhaltspunkte für unzulässigen Druck oder Organhandel bestehen.

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Mythen und Irrtümer im Faktencheck

„Mit Organspendeausweis werde ich im Notfall nicht mehr richtig behandelt.“

Das stimmt nicht. Die medizinische Behandlung zielt darauf, das Leben der betroffenen Person zu retten. Banas beschreibt auch, warum die Versorgung eines möglichen Organspenders besonders aufwendig ist: „Nach einer schwersten Hirnschädigung wird die Patientin oder der Patient auf der Intensivstation umfassend behandelt. Nur unter diesen Bedingungen lässt sich der irreversible Hirnfunktionsausfall feststellen und die Funktion möglicherweise spendbarer Organe erhalten“, so Prof. Banas.

„Ich bin zu alt oder zu krank.“

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Es gibt keine feste Altersgrenze. Über die Eignung der einzelnen Organe entscheidet das medizinische Team im konkreten Fall.

„Meine Angehörigen können meine Entscheidung überstimmen.“

Eine bekannte Entscheidung der verstorbenen Person ist maßgeblich. Angehörige werden insbesondere dann um eine Entscheidung gebeten, wenn kein eigener Wille bekannt ist. Sie können außerdem mitteilen, wenn eine frühere Erklärung später geändert wurde.

„Nach der Entnahme ist keine normale Bestattung möglich.“

Auch das stimmt nicht. Der Körper wird nach der Entnahme würdevoll versorgt. Abschiednahme und Bestattung sind weiterhin möglich.

Organspendeausweis: die Entscheidung dokumentieren

Auf dem Organspendeausweis können Sie einer Organspende zustimmen, sie ablehnen, nur bestimmte Organe freigeben oder eine andere Person mit der Entscheidung betrauen. Ab 16 Jahren können Jugendliche selbst in eine Spende einwilligen; einer Entnahme widersprechen können sie bereits ab 14 Jahren.

Bewahren Sie den ausgefüllten Ausweis am besten bei Ihren persönlichen Dokumenten auf. Seine Angaben werden nicht zentral gespeichert. Ändert sich Ihre Meinung, vernichten Sie den alten Ausweis und füllen einen neuen aus. Achten Sie darauf, dass Ausweis, Registereintrag und eine mögliche Patientenverfügung einander nicht widersprechen.

Das Organspende-Register: die Entscheidung online eintragen

Seit März 2024 können Sie Ihre Entscheidung auch kostenlos im bundesweiten Organspende-Register hinterlegen. Die Eintragung ist freiwillig und ab 16 Jahren möglich. Zur sicheren Identifikation können Sie unter anderem einen Personalausweis mit Onlinefunktion oder eine GesundheitsID nutzen.

„Im Organspendeausweis wie im Online-Register können Sie sowohl ein Ja als auch ein Nein festhalten“, sagt Prof. Banas. „Ein Organspende-Tattoo kann Angehörigen einen Hinweis auf die Haltung eines Menschen geben. Als rechtlich gültige Erklärung ersetzt es den Ausweis oder Registereintrag aber nicht.“ 

Im möglichen Spendenfall dürfen nur dazu berechtigte Mitarbeitende eines Entnahmekrankenhauses die Erklärung abrufen. Organspendeausweis und Patientenverfügung bleiben neben dem Register gültige Möglichkeiten, Ihren Willen festzuhalten.

Die Entscheidung ändern oder widerrufen

Ihre Entscheidung können Sie jederzeit ändern. Einen Registereintrag können Sie bearbeiten oder löschen; einen Organspendeausweis können Sie vernichten und neu ausfüllen. Entscheidend ist Ihr zuletzt erklärter Wille. Informieren Sie möglichst auch Ihre Angehörigen, wenn Sie Ihre Entscheidung ändern.

Mit Angehörigen über die eigene Entscheidung sprechen

Ein Organspendeausweis oder ein Registereintrag schafft Klarheit. Sprechen Sie dennoch mit nahestehenden Menschen darüber, wie Sie entschieden haben und wo Sie Ihren Ausweis aufbewahren.

„Wer zu Lebzeiten ein Nein dokumentiert, entlastet seine Angehörigen: Sie müssen dann nicht stellvertretend über eine Organspende entscheiden“, sagt Prof. Banas. „Auch ein dokumentiertes Ja gibt ihnen in einer schwierigen Situation Orientierung.“ So kann jede festgehaltene Entscheidung helfen, den persönlichen Willen zu achten.

Beratung und Unterstützung

Versicherte können sich täglich von 7 bis 22 Uhr kostenlos an die IKK-Beratungshotline zur Organspende unter 0800 455 9000 wenden.

Allgemeine und unabhängige Informationen bietet das Infotelefon Organspende unter 0800 90 40 400. Es ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr gebührenfrei erreichbar.

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IKK classic

Veröffentlicht am 01.10.2026

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