Die Abschläge gelten jeweils bis zum Ende des Monats, in dem das 25. Lebensjahr eines der Kinder endet. Danach wird die Kinderzahl neu betrachtet.
Beiträge zur Pflegeversicherung seit 1. Juli 2023
Seit 1. Juli 2023 greifen die Änderungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG).
So soll zum einen die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung gewährleistet bleiben. Zum anderen hat der Bundestag mit dieser Gesetzesänderung auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, nach dem mehr danach unterschieden werden muss, ob jemand Kinder hat oder nicht. Insbesondere die Erziehungsphase der Kinder unter 25 Jahren soll stärker berücksichtigt werden.
Neben der Erhöhung des Pflegebeitrags sind ab dem kommenden Jahr auch mehr finanzielle Unterstützungen für pflegebedürftige Menschen geplant. Außerdem soll das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen um weitere Fördertatbestände erweitert und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert werden.
Anzahl Kinder gesamt | Künftiger Beitragssatz |
---|---|
0 Kinder bei Mitglied über 23 Jahre |
4,00 % (1 Zuschlag, Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 %) |
1 Kind (Alter egal) |
3,40 % (kein Zuschlag; lebenslang; Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 %) |
2 Kinder unter 25 Jahre |
3,15 % (1 Abschlag; Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %) |
3 Kinder unter 25 Jahre |
2,90 % (2 Abschläge; Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 %) |
4 Kinder unter 25 Jahre |
2,65 % (3 Abschläge; Arbeitnehmer-Anteil 0,95 %) |
5 Kinder unter 25 Jahre |
2,40 % (4 Abschläge; Arbeitnehmer-Anteil 0,7 %) |
Beispiel
Max Muster hat drei Kinder, zwei davon sind aktuell unter 25 Jahre alt. Durch Kind 1 entfällt für ihn lebenslang der Beitragszuschlag für Kinderlose. Kind 2 und 3 (beide unter 25 Jahre alt) senken seinen Pflegeversicherungs-Beitragssatz um insgesamt 0,25 Prozentpunkte. Er beträgt damit 3,15 %.
Das mittlere Kind wird am 1. Oktober 25 Jahre alt. Damit fällt am 30. September der Abschlag weg. Denn aus Beitragssicht der Pflegeversicherung hat Max Muster dann nur noch ein berücksichtigungsfähiges Kind unter 25 Jahren. Es sind jedoch zwei Kinder unter 25 Jahren für einen Abschlag erforderlich. Sein Beitragssatz beträgt nun 3,40 %.
Gut zu wissen: Nachweis der Elterneigenschaft
Der Gesetzgeber hat die genaue Ausgestaltung der Neuregelung zur stärkeren Entlastung von Familien sehr kurzfristig beschlossen. Deshalb konnten weitere Kinder und dadurch wirksame Abschläge beim Pflegebeitrag noch nicht ab 01.07.2023 berücksichtigt werden. Dies wird bei Bedarf und Vorliegen der Voraussetzungen selbstverständlich nachgeholt.
Zahlen Sie Ihre Beiträge zur Pflegeversicherung direkt an uns und ist uns Ihre Elterneigenschaft bereits bekannt? Dann haben Sie automatisch mit Ihrem Beitragsbescheid zum 01.07.2023 einen Antwortschein zu Anzahl und Alter Ihrer Kinder erhalten, den Sie uns einfach direkt ausgefüllt zurücksenden. Weitere Nachweise (z. B. Geburtsurkunden) sind dazu nicht erforderlich.
Hinweis: Versicherte, deren Beiträge zum Beispiel vom Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger abgeführt werden, erhalten von dieser Stelle eine Information.