Junge Frau mit Brille sitzt am Tisch mit Unterlagen und Taschenrechner

Zuzahlungen berechnen

Mit dem Zuzahlungsrechner der IKK classic können Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze errechnen. So können Sie einfach ermitteln, ob für Sie eine Befreiung von den Zuzahlungen in Frage kommt.

Die Zuzahlungen sollen niemanden über Gebühr belasten

Mitglieder der IKK classic – wie auch jene anderer gesetzlichen Krankenkassen – müssen sich an den Kosten bestimmter Leistungen beteiligen. Diese Beteiligung, auch Eigenanteil genannt, soll dafür sorgen, dass die Versicherten gemäß ihrer finanziellen Situation bewusst mit der Beanspruchung von Leistungen umgehen.

Des Weiteren zielen Belastungsgrenzen darauf, dass kranke und beeinträchtige Versicherte nicht noch zu stark finanziell belastet werden. So darf die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten zwei Prozent der Einnahmen (brutto) nicht überschreiten. Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von ein Prozent der Bruttoeinnahmen.

Familieneinkommen und Freibeträge

Die individuelle Belastungsgrenze berechnet sich zunächst anhand des gesamten Familieneinkommens. Dabei wird für jede Person des Haushalts ein Freibetrag abgezogen. So errechnet sich die für die Belastungsgrenze relevanten Bruttoeinnahmen.

Das Familieneinkommen setzt sich aus den gesamten Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Versicherten und seiner Angehörigen im Haushalt zusammen (Arbeitsentgelt, Rente sowie andere Einkünfte). Vom Familieneinkommen können je Person bestimmte Freibeträge abgezogen werden, um sdie relevanten Bruttoeinnahmen für die Belastungsgrenzen-Berechnung zu erhalten.

Nicht alles, was der Versicherte selbst bezahlt oder zugezahlt hat, kann bei der Berechnung der Belastungsgrenze berücksichtigt werden. Folgende Ausgaben können nicht angerechnet werden: Eigenanteile zum Zahnersatz, für Hilfsmittel (z.B. Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens), Leistungen ohne ärztliche Verordnung, Aufwendungen für Mittel, deren Kosten Krankenkasse nicht übernehmen darf und individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).

Versicherung für ...

Jede Lebenssituation ist anders. Deswegen haben wir unsere Angebote auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

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Anrechung der Einnahmen

Für die Berechnung der Zuzahlungsgrenze werden alle persönlichen Einnahmen herangezogen, die Ihnen und Ihren im Haushalt lebenden Familienangehörigen für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen – ganz gleich, ob sie versteuert werden oder nicht. 

Als Einnahmen zum Lebensunterhalt gelten unter anderem:

  • Lohn oder Gehalt

  • Renten (auch Betriebsrenten)

  • Zinserträge

  • Mieteinnahmen

  • Arbeitslosengeld I

Legen Sie Ihrem Antrag für alle Einkünfte geeignete Nachweise bei.

Geeignete Nachweise

  • Rentenmitteilungen

  • Gehaltsbescheinigungen

  • Steuerbescheide

  • behördliche Bewilligungsbescheide

Es gibt bestimmte Einkünfte, die nicht bei der Berechnung Ihrer Zuzahlungsgrenze berücksichtigt werden. Dies sind in der Regel zweckgebundene Einnahmen, die Mehraufwände ausgleichen – zum Beispiel durch eine Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit.

Zweckgebundene Einnahmen

  • Kindergeld

  • Pflegegeld

  • Blindengeld

  • BAföG

  • Bildungskredite

Bitte geben Sie bei Ihrem Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen trotzdem alle Einkünfte an. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

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Individuelle Belastungsgrenze berechnen

Mithilfe unseres Rechners zur Zuzahlungsbefreiung können Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze ermitteln. Beantworten Sie dazu einfach die nachstehenden Fragen.

Wenn Sie mit Ihren Zuzahlungen die Belastungsgrenze erreicht haben, sollten Sie eine Befreiungsbescheinigung bei uns beantragen. Dem Antrag müssen die Quittungen im Original und die Einkommensnachweise beigelegt werden.

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