Die Zuzahlungen sollen niemanden über Gebühr belasten
Mitglieder der IKK classic – wie auch jene anderer gesetzlichen Krankenkassen – müssen sich an den Kosten bestimmter Leistungen beteiligen. Diese Beteiligung, auch Eigenanteil genannt, soll dafür sorgen, dass die Versicherten gemäß ihrer finanziellen Situation bewusst mit der Beanspruchung von Leistungen umgehen.
Des Weiteren zielen Belastungsgrenzen darauf, dass kranke und beeinträchtige Versicherte nicht noch zu stark finanziell belastet werden. So darf die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten zwei Prozent der Einnahmen (brutto) nicht überschreiten. Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von ein Prozent der Bruttoeinnahmen.