Welche Pflichten haben Ärztinnen und Ärzte online?
Erst im Mai 2018 hat der Deutsche Ärztetag das Verbot zur Fernbehandlung gelockert. Bis dato durften Ärztinnen und Ärzte eine Beratung oder Behandlung nicht ohne persönlichen Erstkontakt durchführen. Grundsätzlich gelten für alle telemedizinischen Leistungen die gleichen berufs- und haftungsrechtlichen Grundsätze wie bei Behandlungen vor Ort.
Die Ärztin oder der Arzt muss dafür Sorge tragen, dass die telemedizinische Behandlung angemessen ist und für Anwendungsfehler von medizinischen Geräten haften. Zudem müssen Ärztinnen und Ärzte die zu behandelnde Person über die Risiken der Behandlung aus der Ferne aufklären und alle Schritte sorgfältig dokumentieren. Schildert die Patientin oder der Patient eine schwerwiegende Erkrankung, ist die Ärztin oder der Arzt unter Umständen zu einem Hausbesuch verpflichtet.
Die Nachweislast liegt nicht bei Patientinnen und Patienten: Im Zweifel müssen also Ärztinnen und Ärzte beweisen können, korrekt gehandelt zu haben. Umgekehrt sollten Patientinnen und Patienten nach einer vorläufigen Fernbehandlung nicht von einem persönlichen Arztbesuch absehen.