Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?
Bei der Ermittlung des Pflegegrades steht der pflegebedürftige Mensch mit seinen Fähigkeiten, seiner Selbstständigkeit und seinen individuellen Einschränkungen im Mittelpunkt. Die Pflegeversicherung zahlt Pflegesachleistungen oder Pflegegeld angelehnt an die Schwere der Pflegebedürftigkeit.
Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden neben den körperlichen Einschränkungen ebenso geistige oder psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt, etwa durch Demenz.
Die gesundheitlich bedingten Einschränkungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten werden in sechs Lebensbereichen (sogenannten Modulen) ermittelt. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit und damit der Unterstützungsbedarf durch andere Personen abgebildet.
Im Einzelnen wird ermittelt, ob bestimmte Kriterien auf den Pflegebedürftigen zutreffen.