Was ist die Kurzzeitpflege?
Eine schwere Erkrankung oder eine akute Verschlimmerung einer Krankheit machen oftmals die pflegerische Weiterversorgung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung notwendig. Das kann beispielsweise nach einer ambulanten oder stationären Krankenhausbehandlung oder auch einer ambulanten Operation der Fall sein.
Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind hier nicht ausreichend und es liegt keine Pflegebedürftigkeit mit mindestens dem Pflegegrad 2 nach dem Pflegeversicherungsgesetz vor. Bei der Kurzzeitpflege jedoch handelt es sich um die vorübergehende Pflege eines pflegebedürftigen Patienten in einer Pflegeeinrichtung, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht oder noch nicht möglich oder nicht ausreichend ist.