Krankenpfleger misst den Blutdruck eines Patienten

Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad

Aufgrund einer schweren Erkrankung haben Sie einen erhöhten Pflege- und Hilfebedarf für einen begrenzten Zeitraum und können nicht in Ihrem häuslichen Umfeld versorgt werden? Dann kann die Versorgung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung durch die Krankenversicherung nach § 39c SGB V in Betracht kommen.

Entlastung für pflegende Angehörige und ein Tapetenwechsel für Pflegebedürftige: Die Möglichkeit der Kurzzeitpflege kann für beide Parteien in Veränderungsphasen eine sichere Betreuungsform und eine Entlastung der Pflegesituation darstellen. Die IKK classic unterstützt pflegebedürftige Menschen, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht oder noch nicht möglich ist.

Was ist die Kurzzeitpflege?

Eine schwere Erkrankung oder eine akute Verschlimmerung einer Krankheit machen oftmals die pflegerische Weiterversorgung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung notwendig. Das kann beispielsweise nach einer ambulanten oder stationären Krankenhausbehandlung oder auch einer ambulanten Operation der Fall sein.

Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind hier nicht ausreichend und es liegt keine Pflegebedürftigkeit mit mindestens dem Pflegegrad 2 nach dem Pflegeversicherungsgesetz vor. Bei der Kurzzeitpflege jedoch handelt es sich um die vorübergehende Pflege eines pflegebedürftigen Patienten in einer Pflegeeinrichtung, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht oder noch nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

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Welchen Anspruch habe ich bei der Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege der Krankenversicherung ist an die Kurzzeitpflege der Pflegeversicherung angelehnt. Für die Kurzzeitpflege der Krankenkasse nach § 39c SGB V können daher maximal pro Kalenderjahr 56 Tage, also acht Wochen, mit bis zu 1.774 Euro übernommen werden.

Im Zusammenhang mit der stationären Kurzzeitpflege können nur die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für die soziale Betreuung sowie die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege, von der IKK classic übernommen werden. Investitionskosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder Zusatzleistungen dürfen nicht erstattet werden.

Wo wird die Pflege durchgeführt?

Durchgeführt werden kann die Kurzzeitpflege der Krankenversicherung in den von der Pflegeversicherung zugelassenen Einrichtungen der Kurzzeitpflege oder in anderen geeigneten Einrichtungen. Die Kurzzeitpflege ist eine Pflege in einer vollstationären Einrichtung, sodass während des dortigen Aufenthaltes weitere Leistungen der häuslichen Pflege nicht gewährt werden.

Der Zuschuss ist bei der IKK classic zu beantragen. Gerne senden wir Ihnen den Antrag zu. Dem Antrag ist eine Bescheinigung des Arztes über die Notwendigkeit der Maßnahme aufgrund einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung einer Krankheit beizulegen.

Ebenfalls ist zu begründen, dass die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nicht ausreichend sind.

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