Telematik im Gesundheitswesen:
Die Digitalisierung stellt mit ihren vielfältigen Möglichkeiten gleichzeitig eine Herausforderung dar: Viele Anwendungen und Namen machen die Runde, doch was verbirgt sich dahinter? Wie die digitalen Gesundheitssysteme funktionieren und welche Vorteile Sie haben, erfahren Sie hier.
Krankenversicherte profitieren mit E-Rezept, ePA und eAU von der digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Dabei können Sie sicher sein: Ihre IKK classic ist bereit für die technischen Neuerungen und digital bestens aufgestellt. Wir hoffen, dass auch die technischen Voraussetzungen in Apotheken und Arztpraxen durchgängig umgesetzt werden können – für eine effizientere und kundenorientiertere Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Das E-Rezept: Verschreibungspflichtige Arzneimittel sicher mit einem Klick
Seit dem 1. Januar 2024 ist das elektronische Rezept Standard: Ein echter Mehrwert für Versicherte! Rezepterstellung mit wenigen Klicks, automatische Folgerezepte, lückenlose Dokumentation der Medikation, Wegbereiter für künftige Telemedizin – das alles ermöglicht das E-Rezept.
Was Sie über den digitalen Nachkömmling des rosa Zettels wissen sollten.
Welche Vorteile hat das E-Rezept?
1) Das E-Rezept lässt sich in jeder Apotheke Ihrer Wahl einlösen – sowohl online als auch vor Ort.
2) Per Videosprechstunde können Ihnen Medikamente verschrieben werden, ohne dass das Rezept abgeholt oder per Post verschickt werden muss.
3) Dank des E-Rezepts kann Ihre Apotheke das eventuell nicht vorrätige Medikament rechtzeitig bestellen. So sparen Sie sich Wartezeiten und unnötige Wege.
4) Auch das Einlösen von E-Rezepten bei Online-Apotheken ist leichter. Sekundenschnell wird das E-Rezept digital versendet, wodurch postalische Sendungen der Vergangenheit angehören.
5) Zuletzt erleichtert das E-Rezept die Kostenabrechnung zwischen Apotheke und der jeweiligen Krankenkasse.
Wie erhalte ich ein E-Rezept?
Das E-Rezept wird von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt ausgestellt, signiert und in der Telematikinfrastruktur (TI) auf dem E-Rezept-Fachdienst gespeichert.
Folgende Einlösewege stehen Ihnen zur Verfügung:
Sie können Ihre E-Rezepte ganz bequem und digital über Ihre IKK classic ePA-App einlösen. Zudem haben Sie weiterhin die Möglichkeit E-Rezepte nur mittels elektronischer Gesundheitskarte (ohne PIN) in der Apotheke vor Ort einzulösen.
Patientinnen und Patienten, die über kein mobiles Endgerät verfügen, können sich das E-Rezept weiterhin als QR-Code ausdrucken lassen.
Was brauche ich für das E-Rezept?
Um E-Rezepte über die IKK classic ePA-App digital zu verwalten und einzulösen benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone, die GesundheitsID und die ePA-App.
Hier finden Sie die ePA-App für IKK classic Versicherte: Android App und iOS-App
Wie funktioniert das E-Rezept?
Das E-Rezept besteht aus einem Rezeptcode (Token) in Form eines QR-Codes. Dieser wird mithilfe der verschlüsselten und im Gesundheitswesen genutzten Telematikinfrastruktur (TI) übermittelt und beinhaltet die Zugangsdaten zum E-Rezept. Pro Rezeptcode können maximal drei Medikamente hinterlegt werden.
Wichtig: Es erfolgt keine Speicherung von E-Rezepten auf der eGK. Bei Verlust der eGK sollte diese jedoch umgehend durch Ihre IKK classic gesperrt werden, da ansonsten die Gefahr der Einlösung des E-Rezeptes durch Dritte besteht.
Die E-Rezepte sind für 100 Tage in der Telematikinfrastruktur sichtbar.
Welche Vorteile bietet die Nutzung über die IKK classic ePA-App?
Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Funktionen wie die Einnahme und Dosierung des Arzneimittels einzusehen. Darüber hinaus können eine oder mehrere Apotheken bezüglich der Verfügbarkeit des Medikaments angefragt sowie alternative Arzneimittel in Erfahrung gebracht werden.
Entscheiden Sie individuell, ob Sie das Medikament selbst abholen oder gegebenenfalls über den Botendienst Ihrer Apotheke beziehen möchten. Ebenso können Arzneimittel über Versandapotheken bezogen werden, indem Sie das E-Rezept über die IKK classic ePA-App an den Webshop der Apotheke weiterleiten.
eAU: die digitale Krankschreibung
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform, die Sie bislang von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in dreifacher Ausführung erhalten haben: ein Exemplar für die Krankenkasse, eines für die Arbeitsstelle und eines für die eigenen Unterlagen. Mit der eAU werden Ihnen nun einige Schritte abgenommen.
Alle wichtigen Informationen zur Krankschreibung finden Sie hier: Krankmeldung einreichen.
Wie funktioniert die elektronische Krankschreibung?
Verfügt Ihre Arztpraxis bereits über die notwendigen technischen Voraussetzungen, wird Ihre Krankschreibung automatisch datengeschützt und digital über die Telematikinfrastruktur (TI) an die IKK classic versendet. Die Weitergabe der Krankmeldung an Ihren Arbeitgeber erfolgt dann durch uns, sodass Sie sich vollkommen auf Ihre Genesung konzentrieren können. Sie müssen sich nur noch – wie bisher auch – bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden. Ihr Arbeitgeber ruft dann Ihre Arbeitsunfähigkeitsdaten bei uns auf digitalem Wege ab.
Sie erhalten in der Regel nur noch den Papierausdruck für Ihre eigenen Unterlagen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. In Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitslose/Rehabilitanden oder auf eigenem Wunsch, werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber noch ausgedruckt.
Wer ist für die rechtzeitige Übermittlung meiner Krankschreibung zuständig?
Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verantwortet Ihre behandelnde Arztpraxis die zeitnahe Übermittlung der Krankmeldung an die Krankenkasse. Eine Verspätung hat somit keinen Einfluss auf die Zahlung Ihres Krankengeldes.
Lediglich bei einer privatärztlichen Praxis oder im Ausland müssen Sie die Krankmeldung bei Ihrer Krankenkasse selbst einreichen. Nutzen Sie hierfür unsere digitalen Dienste wie die IKK Onlinefiliale oder unsere IKK classic-App, wo Sie die abfotografierte Krankmeldung eigenständig hochladen und an uns übermitteln können.
Was ist, wenn meine Arztpraxis keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausstellt?
Es kann vorkommen, dass noch nicht alle Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sind. Dies wird nach und nach mit einem Update der jeweiligen Software passieren. So lange kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihre Krankschreibung in herkömmlicher Papierform aushändigen.
In solchen Fällen können Sie auch weiterhin wie gewohnt Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über die kostenlose IKK classic-App oder über die IKK Onlinefiliale einreichen. Einfach mit der Kamera Ihres Handys die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abfotografieren und datengeschützt an uns hochladen.
Wie erhalte ich die eAU bei Hausbesuchen?
Da bei Ihnen zuhause keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) besteht, erhalten Sie Ihre digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung üblicherweise im Nachgang von Ihrer Arztpraxis.
Dennoch können Ärztinnen und Ärzte im Vorfeld der Diagnose unausgefüllte Krankschreibungen mit der Praxissoftware erstellen, die nach der Visite vor Ort ausgefüllt und unterschrieben werden können. Die Exemplare für die eigenen Unterlagen und die Arbeitsstelle erhält die Patientin oder der Patient direkt. Zurück in der Praxis wird die Krankschreibung auf die Praxissoftware übertragen und über die verbundene TI an die Krankenkasse weitergeleitet.
Inwiefern wird die Datensicherheit gewährleistet, wenn die eAU direkt an meine Arbeitsstelle geht?
Sofern Sie sich krank fühlen, melden Sie Ihre Abwesenheit wie zuvor Ihren Vorgesetzten. So wird Ihre Personalabteilung rechtzeitig von der Krankmeldung informiert und kann auf digitalem Wege bei der Krankenkasse anfragen, ob für Ihre Abwesenheit bereits eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Die Krankenkasse meldet daraufhin den Zeitraum Ihrer Krankmeldung an den Betrieb zurück.
Dabei werden die strengen und sensiblen Vorschriften der europäischen Datenschutzverordnung (DGSVO) eingehalten – auch die Diagnose bleibt Ihrer Arbeitsstelle vorenthalten.
Schnell, übersichtlich, digital: Die elektronische Patientenakte (ePA)
Sie gilt als Meilenstein in der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen: die elektronische Patientenakte (ePA). Dank der ePA haben alle gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit, bereits bei ihren Ärztinnen und Ärzten durchgeführte Therapien und Untersuchungen unter höchsten Bedingungen des Datenschutzes freiwillig digital zu integrieren.