Die richtige Mundhygiene ist wichtig – sowohl für den Erhalt der Zähne als auch für die Gesundheit des Zahnfleischs. Das bedeutet nicht nur, Speisereste weg zu bürsten, sondern auch für die Reinigung der Zahnzwischenräume zu sorgen, beispielsweise mit Zahnseide und kleinen Interdentalbürstchen.
Doch damit nicht genug: Um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten rechtzeitig zu erkennen, werden Kindern und Erwachsenen regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt empfohlen. Erfahren Sie, welche Leistungen die IKK classic übernimmt.
Eine gute Zahnvorsorge trägt stark dazu bei, die eigenen Zähne lange vor Karies und anderen Zahnerkrankungen zu bewahren. Die IKK classic unterstützt Kinder und Erwachsene dabei. Das Bonusheft beim Zahnarzt dient als Nachweis der regelmäßigen Zahnvorsorge und spart Ihnen im Fall der Fälle bares Geld.
Zahnvorsorge Erwachsene
Die IKK classic bietet eine kostenfreie zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung an. Sie sollte am besten halbjährlich in Anspruch genommen werden, auch wenn Sie keine Beschwerden haben. Nur so kann Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt eventuelle Zahn- oder Zahnfleischschäden wie Parodontitis im Frühstadium erkennen.
Die Inhalte umfassen neben der Untersuchung der Mundhöhle auch die Beratung zum Ernährungs- und Zahnpflegeverhalten, zum Nuckelflaschengebrauch und zur Mundhygiene. Die Eltern erhalten eine praktische Anleitung für die Mundhygiene ihres Kindes. Zur Zahnschmelzhärtung kann Fluoridlack angewendet werden.
Zahnvorsorge Kinder (34. Monat-5 Jahre)
Bereits mit zwei Jahren ist das Milchgebiss von Kindern komplett. Viele meinen, dass Milchzähne keine Pflege brauchen – sie fallen ja sowieso aus. Aber das ist ein Irrtum. Milchzähne sind Platzhalter für ihre Nachfolger. Verliert sie ein Kind durch Zahnfäule vorzeitig, kommt es oft zu Zahnfehlstellungen, die später in langwierigen und kostspieligen Behandlungen korrigiert werden müssen.
Um Ihre Bemühungen zur Gesunderhaltung der Milchzähne Ihres Kindes zu unterstützen, bietet die IKK classic drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zwischen dem 34. Lebensmonat und fünf Jahren an.
Zahnvorsorge Kinder/Jugendliche (6-17 Jahre)
Auch Kinder bzw. Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren können sich zweimal im Jahr zur Verhütung von Zahnerkrankungen zahnärztlich untersuchen lassen.
Zusätzlich zur Untersuchung zeigt die Zahnärztin oder der Zahnarzt Ihren Kindern die richtige Zahnputztechnik mit der Zahnbürste. Zum Schutz vor Karies werden die großen Backenzähne versiegelt und der Zahnschmelz kann mit Fluorid gehärtet werden. Falls bei Ihrem Kind darüber hinaus ein Besuch beim Zahnarzt erforderlich wird, können Sie selbstverständlich jederzeit eine zahnärztliche Praxis auf Kosten der IKK classic aufsuchen.
Die kalenderhalbjährlichen individualprophylaktischen Maßnahmen werden bei Kindern ab 12 Jahren im sogenannten Bonusheft, das Sie beim Zahnarzt erhalten, vermerkt.
Zahnvorsorge bei Pflegedürftigkeit oder Behinderung
Vulnerable Gruppen, wie Menschen mit Behinderungen oder Krankheiten, aber auch Personen in schwierigen Lebenssituationen haben ein erhöhtes Risiko für Zahnprobleme. Deshalb haben Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen Anspruch auf zusätzliche zahnmedizinische Vorsorgeleistungen. Dazu zählen die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene und über Maßnahmen zu deren Erhaltung sowie die Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans.
Hier hilft sorgfältige Planung und ausreichend Zeit für die Behandlung – am besten weißt man die Praxis bei der Terminvereinbarung auf spezielle Bedürfnisse hin. Pflege- und Unterstützungspersonen sollten in die Beratung und die Erstellung des Mundgesundheitsplans mit einbezogen werden.
Mit dem Bonusheft Zahnkosten senken
In Ihrer zahnärztlichen Praxis erhalten Sie ein Bonusheft, in dem alle Vorsorgeuntersuchungen eingetragen werden, die Sie in Anspruch genommen haben.
Wenn Sie also Ihre Zähne gut pflegen und regelmäßig von Zahnärztin oder Zahnarzt kontrollieren lassen, erhöht sich im Falle des Zahnersatzes der Zuschuss, mit dem sich die IKK classic an den Kosten beteiligt.
Bewahren Sie das Bonusheft deshalb bitte gut auf.
Wie funktioniert das Bonusheft?
Wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Zahnersatz-Behandlung regelmäßig zur Vorsorge gegangen sind, erhalten Sie einen Bonus. Dieser entspricht einer Beteiligung an den Kosten der Regelversorgung in Höhe von 70 Prozent. Waren Sie in den vergangenen zehn Jahren regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt, klettert die Beteiligung an den Kosten der Regelversorgung sogar auf 75 Prozent.
Kinder und Jugendliche müssen die Vorsorgeuntersuchung halbjährlich in Anspruch nehmen, um den Bonus zu erlangen.
Versicherte ab 18 Jahre sollten zwar ihrem Zahnarzt halbjährlich einen Besuch abstatten, doch den Stempel samt Datumsvermerk gibt es nur einmal im Jahr.