Ärztin untersucht kleines Mädchen

Vorsorge-
untersuchungen für Kinder und Jugendliche

Wie gesund und vital ein Kind einmal wird, entscheidet sich wesentlich in den ersten Lebensjahren. Wir wollen Ihnen dabei helfen, Ihrem Kind eine möglichst gute Startposition zu verschaffen.

Darum bietet die IKK classic Ihnen kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche an, die im Rahmen unseres IKK Bonus bares Geld wert sind.

Was passiert bei den U-Untersuchungen?

Häufig deuten Auffälligkeiten in der körperlichen und geistigen Entwicklung oder im Verhalten des Kindes schon vor Ausbruch einer Erkrankung darauf hin, dass irgendetwas nicht in Ordnung ist. Je früher solche Symptome professionell gedeutet und mögliche Störungen behandelt werden, desto besser lässt sich Schlimmeres verhindern.

Die IKK classic bietet die Früherkennungsuntersuchungen beim Kinderarzt daher kostenlos an. Ihr Kind hat ein gesetzlich garantiertes Recht auf diese neun Untersuchungen. Bringen Sie zu jeder Früherkennungsuntersuchung Ihre IKK-Gesundheitskarte, das gelbe Kinder-Untersuchungsheft und – soweit vorhanden – den Impfpass Ihres Kindes sowie Ihren Mutterpass mit.

Der Arzt hat für jede Untersuchung eine Checkliste. Die Fragen sind so angelegt, dass neben gesundheitlichen Störungen auch Fehlentwicklungen, Krankheiten und Schädigungen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt festgestellt werden können, zum Beispiel Augenfehler, Gehirnschädigungen, angeborene Zuckerkrankheit, Fehlbildungen der Gliedmaßen und Gelenke, Herzfehler, Schilddrüsenerkrankungen und Hörfehler.

Die Untersuchungen U1 – U9

U1 – nach der Geburt

Bei der U1 wird unmittelbar nach der Geburt der Allgemeinzustand durch Überprüfung von Hautfarbe, Puls, Muskeltonus, Atmung und Reflexen beim Absaugen ermittelt sowie Gewicht, Körpergröße und Kopfumfang bestimmt. Außerdem werden Fehlbildungen und Geburtsverletzungen überprüft. Wenn Sie in einer Klinik entbinden, führt das Krankenhausteam die beiden Untersuchungen durch.

Weiterer Bestandteil dieser Untersuchung ist ein Hör-Screening, denn unentdeckte Hörstörungen beeinträchtigen auch die Sprachentwicklung. Diese einfache und schmerzlose Untersuchung wird in den ersten drei Tagen nach der Geburt durchgeführt. Ob das Baby wach ist oder gerade schläft, spielt bei dem Test keine Rolle: Zuerst überprüft der Arzt die natürlichen Reaktionen des Innenohrs auf Schallreize, die sogenannten otoakustischen Emissionen. Dazu wird eine winzige Sonde – ausgestattet mit einem Lautsprecher und einem hochsensiblen Mikrofon – in den Gehörgang eingeführt. Reagiert das Innenohr nicht auf den Schallreiz, werden weitere Tests durchgeführt. Sollte das Baby tatsächlich eine Hör-Einschränkung haben, beraten die Eltern gemeinsam mit HNO- und Kinderärzten, welche Therapie sinnvoll ist und wann eine Hör- und Spracherziehung beginnen sollte.

U2 – 3. bis 14. Lebenstag

Bei der U2, die zwischen dem 3. und 14. Lebenstag stattfinden sollte, wird Ihr Baby erneut vollständig körperlich untersucht, um den Entwicklungsstand zu überprüfen. Auch nach bislang unentdeckten Geburtsverletzungen wird noch einmal geschaut und Bewegungsapparat, Organe und Nervensystem auf Fehlbildungen und Funktionsstörungen gecheckt.

Außerdem wird das erweiterte Neugeborenen-Screening durchgeführt: Ein wenig Fersenblut wird auf zwei Hormon- und zwölf Stoffwechselkrankheiten untersucht (unter anderem Phenylketonurie, Galaktosämie, Schilddrüsenunterfunktion), die gegebenenfalls unverzüglich behandelt werden können. Ab Oktober 2021 umfasst das Screening zusätzlich die Sichelzellenkrankheit, bei der rote Blutkörperchen sichelförmig verkrümmt sind und nicht so gut Sauerstoff transportieren können, sowie die spinale Muskelatrophie, bei der motorische Nervenzellen im Rückenmark absterben.

U3 – 3. bis 8. Lebenswoche

Zwischen der 3. und 8. Lebenswoche steht für Ihr Kind die U3 beim Kinderarzt an. Dieser wird die Organfunktionen überprüfen und den Erfolg von eventuell verordneten Maßnahmen aus den vorherigen Untersuchungen kontrollieren. Sie erhalten Ernährungshinweise, um Mundgesundheit und Zahnentwicklung Ihres Kindes zu fördern. Um Fehlentwicklungen der Hüftgelenke möglichst frühzeitig erkennen und behandeln zu können, erfolgt bei der U3 ebenfalls eine spezielle Ultraschalluntersuchung (Sonografie) der Hüften. Besonders achten wird der Arzt auf Ernährungszustand und Gewicht, eine altersgemäße Bewegung sowie Augenreaktionen und Hörvermögen.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:

– Nimmt Ihr Kind an Gewicht zu?

– Trinkt es regelmäßig und zügig?

– Schreit es viel und schrill?

– Schwitzt es viel?

Zudem erhält Ihr Kind die erste Rotavirenimpfung. Mehr zum Thema:

U4 – 2. bis 4,5. Lebensmonat

Bei der U4, die zwischen dem 2. und 4,5. Lebensmonat stattfindet, wird die Entwicklung von Motorik, Skelett und Nervensystem begutachtet. Der Arzt kontrolliert hier beispielsweise, ob Ihr Kind den Kopf kurze Zeit hochhalten kann, wenn es auf dem Bauch liegt oder ob es aufmerksam auf Geräusche reagiert. Bei der U4 wird außerdem überprüft, ob das Baby ein Spielzeug mit den Augen verfolgt oder schielt – und wie gut es ein Spielzeug halten kann. Bei dieser Untersuchung können zudem wichtige Erstimpfungen durchgeführt werden.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor: 

– Hat Ihr Kind Schwierigkeiten beim Saugen und Schlucken?

– Erbricht es häufig?

– Macht sich das Kind häufig steif?

– Ballt es seine Hände meist zur Faust?

– Lächelt es zurück, wenn sich ihm jemand freundlich zuwendet?

U5 – 5. bis 8. Lebensmonat

Bei der U5 ist Ihr Kind schon ein halbes Jahr alt. Seine Bewegungsmöglichkeiten und seine Geschicklichkeit haben enorme Fortschritte gemacht. Im Mittelpunkt stehen folgende Fragen: Stützt sich Ihr Kind in der Bauchlage mit geöffneten Händen ab? Kann es mit den Händen greifen? Wie soll das Kind weiter sinnvoll ernährt werden? Auch bei der U5 erhalten Sie wieder Hinweise zu Mundhygiene und zahnschonender Ernährung. Dieser Arztbesuch kann mit Impfterminen verbunden werden.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:

– Spielt Ihr Kind mit seinen Füßen?

– Dreht es sich vom Rücken auf den Bauch?

– Greift es nach Spielzeug, das in seiner Nähe liegt?

– Lacht es und gibt es Laute von sich?

U6 – 9. bis 14. Lebensmonat

Die U6 zwischen dem 9. und 14. Lebensmonat ist die letzte Vorsorgeuntersuchung im ersten Lebensjahr. Sie ist auf alle körperlichen und seelischen Merkmale gerichtet, besonders auf selbständiges Sitzen, Krabbeln und Essen, auf das Hören und die Sprachentwicklung sowie auf die Zahnpflege. Zudem wird die Entwicklung der äußeren Geschlechtsorgane überprüft. Ab dem 11. Monat kann Ihr Kind gegen weitere Krankheiten geimpft werden.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:

– Greift Ihr Kind mit Daumen und Zeigefinger?

– Spricht es Doppellaute wie „Mama“ und „Papa“?

– Reagiert es auf laute Geräusche?

– Schaukelt es häufig hin und her?

– Wie reagiert es auf fremde Menschen?
 

U7 – 20. bis 27. Lebensmonat

Rund um das zweite Lebensjahr prüft der Arzt bei der U7 insbesondere, ob Ihr Kind allein gehen, sich bücken und wieder aufrichten, ob es richtig sehen und hören kann und wie es spricht beziehungsweise Gesprochenes versteht.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor: 

– Reagiert Ihr Kind auf einfache Fragen?

– Zeigt es beispielsweise auf Körperteile, nach denen gefragt wird?

– Befolgt es einfache Aufforderungen?

– Kann es Zweiwortsätze bilden wie „Marie Hunger“?

– Kann es Treppen steigen?

– Schläft es durch?

U7a – 33. bis 38. Lebensmonat

Rund um das dritte Lebensjahr (U7a), zwischen dem 33. und 38. Lebensmonat, sollen Sehstörungen (Schwachsichtigkeit), Verhaltensauffälligkeiten und Sprachentwicklungsstörungen frühzeitig erkannt werden, um sie rechtzeitig behandeln zu können.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor: 

– Spricht Ihr Kind Drei- bis Fünfwortsätze?

– Spricht es seinen Vor- und Nachnamen?

– Schläft es nachts durch?
 

U8 – 43. bis 50. Lebensmonat

Rund um das vierte Lebensjahr werden bei der U8 (43. bis 50. Lebensmonat) neben der allgemeinen körperlichen Untersuchung Gehör und Augen untersucht, ein Zuckertest durchgeführt, die körperliche Geschicklichkeit getestet sowie Selbständigkeit, Sprachentwicklung und Kontaktfähigkeit überprüft.
Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor:

– Kann Ihr Kind allein essen?

– Beginnt es, sich allein anzuziehen?

– Spielt es konzentriert und auch mit anderen Kindern?

– Ist es tagsüber sauber?

Ab einem Alter von drei Jahren hat Ihr Kind zudem Anspruch auf Untersuchungen zur Zahnvorsorge.

U9 – vor der Einschulung

Mit der U9 kurz nach dem 5. Geburtstag (58. bis 66. Lebensmonat) werden die Früherkennungsuntersuchungen abgeschlossen. Ihr Kind soll nun bald zur Schule gehen, daher wird der Arzt auch die Schulfähigkeit beurteilen und Ihnen Ratschläge geben, wie Sie die körperliche und geistige Entwicklung Ihres Kindes bis zur Einschulung gezielt fördern können. Dazu werden Haltungs-, Hör- und Sehfehler ausgeschlossen sowie das Sozial- und Sprachverhalten überprüft.

Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor: 

– Erscheint Ihnen Ihr Kind auffällig ruhig oder aggressiv?

– Hat es Freunde?

– Kann es konzentriert spielen und basteln?

– Versteht es Rollenspiele?

– Nässt es noch oder zeitweise wieder ein?

– Spricht es flüssig und in vollständigen Sätzen?

– Kann es sich allein an- und ausziehen?
 

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Die Untersuchungen U10 und U11

In der Grundschulzeit stehen mit der U10 und U11 zwei mögliche Vorsorgeuntersuchungen an, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, aber für die jeweils bis zu 61 Euro von der IKK classic erstattet werden. Die beiden Vorsorgeuntersuchungen sollen die große Lücke zwischen der U9 und der J1 schließen, damit Entwicklungs- und Verhaltensstörungen rechtzeitig erkannt und therapiert werden können.

Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die Rechnungen des Arztes bei der IKK classic ein.

Gesund durch die Grundschulzeit

U10 – sieben bis acht Jahre

Die U10 findet im Alter von sieben bis acht Jahren statt. Hier geht es darum, Entwicklungsstörungen wie Legasthenie oder Dyskalkulie, Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen, etwa ADHS, frühzeitig zu erkennen, damit Ihr Kind gegebenenfalls therapeutisch unterstützt werden kann. Natürlich stehen auch Standardtests zum Sehen und Hören, die Überprüfung von Urin, Blutdruck und des Impfstatus auf dem Programm.

U11 – neun bis zehn Jahre

Die U11 erfolgt im Alter von neun bis zehn Jahren. Im Mittelpunkt stehen mögliche Störungen bei Schulleistungen, Sozialisation und Verhalten. Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten nimmt der Kinderarzt unter die Lupe. Darüber hinaus berät er zu Bewegung, Ernährung und Stress sowie zum Umgang mit Suchtmitteln.

Die Untersuchungen J1 und J2

J1 – zwölf bis 14 Jahre

Zwischen zwölf und 14 Jahren hat Ihr Kind Anspruch auf eine Jugendgesundheitsuntersuchung (J1). Auch hier sollen Gesundheits- und Entwicklungsstörungen erkannt werden, vor allem Funktionsstörungen der Schilddrüse sowie Wachstumsstörungen, Fehlentwicklungen des Skelettsystems (zum Beispiel Skoliose), eine verfrühte oder verzögerte Pubertätsentwicklung, Unter- oder Übergewicht, Bluthochdruck und Haut- sowie Organerkrankungen. Diesen Termin sollte Ihr Kind ohne Ihre Begleitung wahrnehmen – es sei denn, es bittet darum.

Der Arzt wird den Jugendlichen zu Schulproblemen und gesundheitsgefährdendem Verhalten befragen und ihn über individuelle Gesundheitsrisiken wie Rauchen, Drogen-, Alkohol- und Medikamentenmissbrauch, gesundheitsschädigendes Ernährungs- und Bewegungsverhalten, aber auch über Fragen der Sexualität und Probleme der Pubertät kompetent aufklären. Zudem beurteilt er seine psychische Verfassung und ermittelt etwa, ob eine Essstörung vorliegt.

Bei der Jugendgesundheitsuntersuchung wird zudem der Impfstatus überprüft und gegebenenfalls nachgeimpft.

J2 – 16 bis 17 Jahre

Die IKK classic erstattet bis zu 61 Euro für die Wahrnehmung der J2 für Versicherte in der dafür vorgesehenen Altersgruppe. Die J2 soll Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren eine Möglichkeit zum Gesundheits-Check-up bieten.

Schließlich stehen in diesem Alter einige weitreichende Entscheidungen an, bei denen auch die Gesundheit eine Rolle spielen kann, zum Beispiel die Berufswahl. So sind für Allergiker einige Berufe nicht geeignet. Auch Haltungsstörungen können mit dem Start ins Berufsleben Probleme bereiten. Ebenso lassen sich Fragen zur Sexualität mit dem Jugendarzt oft leichter besprechen als mit den eigenen Eltern.

Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die Rechnungen des Arztes bei der IKK classic ein.

Vorsorge

Zahnversiegelung

Die IKK classic übernimmt die Zahnversiegelung für Kinder und Jugendliche, da ihre noch jungen Zähne besonders anfällig für Karies sind. Mehr erfahren

Vorsorge-Erinnerungsservice

 

ImpfungenCheck-ups und Früherkennungsuntersuchungen sind – abhängig von Alter und Geschlecht – in unterschiedlichen Abständen fällig. Gar nicht so einfach, hier den Überblick zu behalten, welche dieser Untersuchungen zum ersten Mal für Sie in Frage kommen. Deshalb gibt es unseren kostenfreien Erinnerungsservice für Versicherte: Ab Ihrem 18. Geburtstag machen wir Sie per Post auf alle wichtigen Vorsorgetermine, die für Sie neu anstehen, aufmerksam. Ebenso auf Auffrischungstermine für Ihren Impfschutz. Sie müssen nichts tun, dieser Service erfolgt ganz automatisch.

Ergänzend zu unserem Erinnerungsservice erhalten Erwachsene in regelmäßigen Abständen Informationen zur Darmkrebs- und zur Gebärmutterhalskrebsvorsorge.

Eltern erinnern wir an alle Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder – von der U4 bis zur J1; Jugendliche informieren wir über die J2. So können Sie rechtzeitig einen Arzttermin vereinbaren.

 

IKK Bonus

Bereits ab einer bonusfähigen Aktivität, wie zum Beispiel der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen, kann auch Ihr Nachwuchs beim IKK Bonus punkten.

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