Empfohlene Schutzimpfungen und Pflichtimpfungen
Welche Schutzimpfungen Erwachsene haben sollten, hängt von vielen Faktoren ab: Etwa davon, wie alt Sie sind, ob Sie durch Vorerkrankungen oder eine Schwangerschaft immungeschwächt sind, in welchem Land Sie leben oder ob Sie sich regelmäßig in einer Gemeinschaftseinrichtung aufhalten. Denn welchen Viren Sie ausgesetzt sein könnten und wie Ihr Körper darauf reagieren wird, ist sehr unterschiedlich.
Gegen viele wichtige Krankheiten werden bereits Kinder geimpft, so dass sie anschließend durch eine lebenslange Immunität geschützt sind. Bei Erwachsenen hingegen entstehen manchmal Impflücken, denn bei manchen Impfungen hält die Immunität nicht lebenslang – das Immungedächtnis muss für einen vollständigen Impfschutz wieder aufgefrischt werden.
Auch Erwachsenen wird daher empfohlen, ihren Impfschutz regelmäßig zu überprüfen und auffrischen zu lassen. Gegen welche Infektionskrankheiten Sie geimpft sind, also Ihren Impfstatus, sehen Sie in Ihrem Impfpass. Dort werden alle erhaltenen Immunisierungen vom behandelnden Arzt eingetragen. Wer hin und wieder einen Blick in dieses Dokument wirft, beugt Impflücken vor.
Menschen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen betreut werden oder arbeiten, müssen seit März 2020 gegen Masern geimpft bzw. nachweislich immun sein. Hier besteht also eine Impfpflicht.
Zu den Impfungen, die im Kindes- und Erwachsenenalter empfohlen werden, gibt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts regelmäßig Auskunft.