Hände eines Therapeuten behandeln Rücken eines Patienten.

Heilmittel: Diese Kosten übernehmen wir

Heilmittel sind nichtärztliche medizinische Dienstleistungen, die von speziell ausgebildeten Fachkräften – wie zum Beispiel Physiotherapeuten oder Logopäden – geleistet werden. Damit Sie nach einer Verletzung oder Operation schnell wieder fit werden, übernimmt die IKK classic die Kosten für Heilmittel wie zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik oder Ergotherapie.

Art und Dauer der Behandlung

Die Heilmittelrichtlinie beschreibt, welche Heilmittel bei bestimmten Erkrankungen als sinnvoll erachtet werden. Danach muss sich der Arzt bei seiner Verordnung richten. Die Anzahl der Therapieeinheiten richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung und der damit einhergehenden Schädigung bzw. Störung. Ist zur Behandlung zum Beispiel Krankengymnastik erforderlich, stellt Ihnen der Arzt eine Verordnung aus. Darauf teilt der Arzt dem Therapeuten detailliert die Ursache der Erkrankung, eventuelle Begleiterkrankungen und das Ziel der Therapie mit. Mit der Verordnung gehen Sie zu einer Physiotherapie-Praxis Ihrer Wahl. Nach dem Ende der Behandlungseinheiten informiert der Leistungserbringer den Arzt über den Therapieverlauf. Außerdem gibt er eine Einschätzung ab, ob Sie eine Behandlung mit weiteren Heilmitteln benötigen.

Medizinische Beratung

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Diese Heilmittel gibt es
Art der Anwendung Ziel der Behandlung
Massagen Massagen werden bei Muskelverspannungen verordnet, die unter anderem bei speziellen Wirbelsäulenerkrankungen, nach Gelenkoperationen, Bänderverletzungen oder Knochenbrüchen bzw. bei Weichteilrheumatismus auftreten. Mit Hilfe bestimmter Massagegriffe (Streichen, Kneten, Klopfen) sollen Verspannungen gelöst und Schmerzen gelindert werden. Die Massage wird unter Umständen mit anderen physikalischen Therapien wie der Thermotherapie kombiniert.

Lymphdrainage

Die Lymphdrainage ist eine spezielle Massagetechnik, die den Lymphfluss anregt: Im Gewebe gestaute Flüssigkeit fließt besser ab, der Abtransport belastender Stoffe wird beschleunigt, Schwellungen gehen schneller zurück. Sie wird zum Beispiel bei Lymphödemen (Flüssigkeitsansammlungen im Gewebe), bei einer chronischen Schwäche der Beinvenen und bei Schwellungen nach Operationen eingesetzt.

Ergänzend zur Lymphdrainage kann eine Kompressionsbandagierung sinnvoll sein, die den Rückfluss der Lymphe verhindert und so den Therapieerfolg sichert.

Krankengymnastik

Nach Gelenkoperationen, Knochenbrüchen, Bänderrissen, bei Wirbelsäulenerkrankungen oder einem Bandscheibenvorfall können gezielte krankengymnastische Techniken und Übungen die Muskulatur wieder stärken und die Beweglichkeit verbessern. Krankengymnastik wird als Einzeltherapie, aber auch als Gruppentherapie verordnet. Bei der sogenannten gerätegestützten Krankengymnastik trainiert der Patient eigenständig zum Beispiel an Seilzuggeräten, um Bewegungseinschränkungen weiter zu verbessern.

Bei Schlaganfall-Patienten oder bei Kindern mit angeborenen Hirnstörungen empfehlen sich besondere Therapieformen wie die Krankengymnastik nach Bobath oder Vojta.

Elektrotherapie

Mit elektronischen Reizen behandelt der Physiotherapeut zum Beispiel Patienten mit Nervenentzündungen oder Nervenschmerzen, mit Weichteilschmerzen, Arthrose, Muskelschwäche oder Lähmungen. Dabei wird der betroffene Körperteil in der Regel direkt mit unterschiedlichen Stromarten durchflutet, um Schmerzen zu lindern, Entzündungen zu hemmen, den Muskel zu aktivieren oder die Durchblutung zu fördern.

Die Elektrotherapie wird meist ergänzend zu anderen Therapieformen wie Krankengymnastik verordnet.

Thermotherapie

Die Behandlung des betroffenen Körperteils mit Wärme (zum Beispiel mittels Warmpackung, Heißluft oder Ultraschall) bzw. Kälte (beispielsweise mittels Kaltluft oder Eispackung) hemmt Schmerzen, Entzündungen oder Schwellungen und stimuliert die Muskulatur. Die Thermotherapie wird unter anderem nach Gelenkoperationen, Bänderdehnungen oder Bandscheibenvorfällen, ergänzend zu anderen Therapieformen, verordnet.

Hitze- bzw. Kältereize werden ausschließlich ergänzend zu anderen Therapien wie Massage oder Krankengymnastik eingesetzt.

Ergotherapie

Die Ergotherapie soll körperlich oder seelisch erkrankte Menschen befähigen, wieder aktiv am Alltagsleben teilzunehmen. Patienten mit rheumatoider Arthritis oder Wirbelsäulenbrüchen, mit hochgradigen Verbrennungen oder einem Schlaganfall können zum Beispiel stark in ihren Bewegungen eingeschränkt sein und unter Haltungsstörungen leiden. Sie erlernen durch gezielte Behandlungstechniken der Ergotherapie beispielsweise, sich wieder selbstständig zu waschen, anzuziehen und ihren Haushalt zu führen. 

Kinder mit angeborenen beziehungsweise früh erworbenen Hirnschädigungen, mit bestimmten Entwicklungs- und Verhaltensstörungen (beispielsweise Autismus) oder mit Problemen bei der Koordination ihrer Bewegungen verbessern durch ergotherapeutische Maßnahmen ihre Beweglichkeit und Geschicklichkeit sowie die Fähigkeit, sich ihrem Alter entsprechend zu verhalten. 

Auch bei seelischen Erkrankungen wie der Schizophrenie, bei Angststörungen oder schweren Depressionen kann der Arzt Ergotherapie verordnen.

Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie Haben Kinder Probleme mit der Lautbildung (zum Beispiel Lispeln) bzw. der Wortfindung, verdrehen sie Wörter im Satz oder haben eine schwer verständliche Aussprache, kann ihre Sprachentwicklung gestört sein. Dann profitieren sie von gezielten Übungen bei einem Sprachtherapeuten beziehungsweise Logopäden. Erwachsene benötigen sprachtherapeutische Hilfe zum Beispiel bei hochgradiger Schwerhörigkeit, nach einem Schlaganfall oder wenn Kehlkopf und Stimmbänder durch eine Krebserkrankung beziehungsweise Tumoroperation in ihrer Funktion beeinträchtigt wurden.

Kostenübernahme

Heilmittel tragen dazu bei, Krankheiten zu verhindern, zu heilen, einer Verschlimmerung vorzubeugen oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die IKK classic übernimmt die Kosten, sofern ein Vertragsarzt das Heilmittel verordnet hat und es nicht gesetzlich von der Versorgung ausgeschlossen ist. Für Versicherte ab 18 Jahre beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 Prozent der Kosten für die Heilmitteltherapie sowie 10 Euro je Verordnung. Diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für eine Zuzahlungsbefreiung angerechnet und sind direkt an den Heilmittelerbringer zu leisten, der Ihnen hierüber eine Quittung ausstellt.

Heilmittelerbringer finden

Sie sind auf der Suche nach einem geeigneten Therapeuten in Ihrer Nähe? Dann ermöglicht Ihnen die Heilmittelerbringerliste des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) eine unkomplizierte Suche nach Heilmittelpraxen für Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Alle in der Suche aufgeführten Heilmittelpraxen dürfen Leistungen zu Lasten jeder gesetzlichen Krankenkasse erbringen. Alle Angaben werden regelmäßig aktualisiert.

Zur Heilmittelerbringer-Suche

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