Beiträge für Familien
Kinder sind in der IKK classic beitragsfrei mitversichert bis sie eine Ausbildung beginnen bzw. berufstätig werden. Für nicht erwerbstätige Kinder gilt die Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Studenten bleiben bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres familienversichert. Für behinderte Kinder gibt es bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen keine Altersgrenze. Besondere Regelungen gelten für Kinder, deren anderer Elternteil nicht gesetzlich versichert ist sowie für Stief- und Enkelkinder – wir beraten Sie dazu gern.
Melden Sie Ihre Kinder nach der Geburt und nicht berufstätige Ehepartner nach der Heirat beziehungsweise nach Beendigung der Berufstätigkeit bei der IKK classic an: Sie erhalten dann eine eigene IKK-Gesundheitskarte.