Unser Service für Sie
Beitragsfreie Mitgliedschaft
Ihre Mitgliedschaft bei der IKK classic bleibt während des Bezuges von Mutterschaftsgeld, Elterngeld und während der Elternzeit erhalten.
Als pflichtversicherte Arbeitnehmerin sind Sie bei der IKK classic während des Bezugs von Mutterschafts- und Elterngeld beitragsfrei versichert, sofern Sie keine sonstigen beitragspflichtigen Einnahmen erzielen. Die Beitragsfreiheit gilt nur für die jeweilige Leistung, nicht für mögliche andere Einnahmen. Auch während der Elternzeit fallen für Sie keine Kosten für die Krankenversicherung bei der IKK classic an, es sei denn, Sie beziehen beitragspflichtige Einkünfte.
Als freiwilliges Mitglied und als pflichtversicherte Studentin der IKK classic müssen Sie während der Elternzeit grundsätzlich weiterhin Beiträge entrichten. Eine beitragsfreie Versicherung bei der freiwilligen Mitgliedschaft kann zustande kommen, wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner ebenfalls in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf Familienversicherung besteht.
Das Mutterschaftsgeld beziehungsweise Elterngeld selbst ist beitragsfrei.