eine Ärztin und ein Arzt sehen sich gemeinsam eine elektronische Patientenakte an

Die elektronische Patientenakte (ePA)

Seit 2021 haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine kostenlose elektronische Patientenakte – kurz „ePA“. In dieser digitalen Anwendung können Ihre Gesundheitsdaten gespeichert und in die medizinische Behandlung eingebunden werden.

Was ist die ePA?

Ob Medikation, Vorerkrankungen, Blutwerte oder der Verlauf früherer Behandlungen: Unterschiedlichste Informationen über unsere Gesundheit stehen in den Aktenordnern unserer Arztpraxen. Gehen wir dann zu einem anderen Arzt, liegen viele dieser Informationen über uns nicht vor und Untersuchungen müssen wiederholt werden. Das will die elektronische Patientenakte (ePA) ändern.

Die ePA kann man sich als eine Art „Cloud“ – also einen externen Speicherplatz – für Ihre medizinischen Informationen vorstellen. Diese werden dort gebündelt und ortsunabhängig aufbewahrt. Statt einer Papiersammlung im Aktenordner sind alle wichtigen Dokumente so übersichtlich aufgelistet und einsehbar. Das heißt, Sie können sie jederzeit abrufen und Arztpraxen, Krankenhäusern oder Apotheken einfach und schnell zur Verfügung stellen.

Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Wenn Sie der ePA widersprechen und keine ePA nutzen, hat dies keine Nachteile für Ihre Gesundheitsversorgung. Allerdings stehen Ihnen dann auch die Vorteile der ePA nicht zur Verfügung.

Was bedeutet „ePA für alle“?

Bislang (seit Januar 2021) erhielt man die ePA nur auf Antrag (Opt-in-Verfahren). Das heißt, dass jede Patientin und jeder Patient für die Nutzung der Akte aktiv werden und Zugriffe für medizinisches Personal freigeben musste. Das ändert sich mit der Umsetzung des Digitalgesetzes Anfang 2025. Dann wird die ePA standardmäßig für alle Versicherte von den Krankenkassen angelegt – außer Sie widersprechen ausdrücklich (Opt-out-Verfahren). Denn die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Wer also nicht so lange warten möchte, kann seine ePA bereits heute beantragen und nutzen.

Die Anlage der Akten startet ab dem 15. Januar 2025 zunächst in den Testregionen Hamburg und Franken. Ab Mitte Februar 2025 soll die ePA auch allen anderen zur Verfügung stehen. Was in allen neu angelegten Akten zu Beginn enthalten sein wird, sind eine Medikationsliste mit all Ihren mittels E-Rezept verschriebenen Arzneimitteln und eine Übersicht der von Ihnen in den letzten Jahren in Anspruch genommenen Leistungen.

Arztpraxen, Krankenhäusern oder anderen Leistungserbringer haben ab dem 15. Januar 2025 Zugriff auf Ihre Akte, sobald Sie sich dort jeweils in Behandlung befinden. Sie müssen den Zugriff vorher nicht mehr aktiv freigeben. Selbstverständlich können Sie auch bestimmen, dass Leistungserbringer keinen Zugriff auf Ihre Patientenakte ab 2025 haben.

ePa, als Wolke dargestellt, ist über gestrichelte Linien mit Ärzten und Patienten vernetzt

Welche Vorteile bietet die ePA?

Mit der ePA werden viele Prozesse rund um Ihre gesundheitliche Versorgung digitalisiert und dadurch einfacher und sicherer, z. B. bei einem umzugsbedingten Arztwechsel. Das sorgt für eine Beschleunigung der Verfahren und eine Reduzierung von Verwaltungsaufwand – auch weil die Kommunikation über Papier durch zeitgemäße elektronische Formen abgelöst wird. Die ePA ist damit Ihr ganz persönliches digitales Gesundheitsmanagementsystem für Ihre Versorgung und begleitet Sie idealerweise Ihr Leben lang.

Durch die zentrale Verfügbarkeit der Daten reduziert sich auch für Ärzteschaft und andere Heilberufler der Aufwand, den sie für die Informationsbeschaffung aufbringen müssen, um die für Sie bestmögliche therapeutische Entscheidung treffen zu können, unerwünschte Wirkungen abzuwenden sowie unnötige Behandlungen oder belastende Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden.

Mehr Transparenz, mehr Sicherheit und mehr Komfort: So lassen sich die wichtigsten Vorteile der ePA zusammenfassen.

Was kann in der ePA gespeichert werden?

In der ePA können alle wichtigen medizinischen Informationen und Daten durch alle an Ihrer Behandlung beteiligten Leistungserbringenden gespeichert werden. Die ePA ist in verschiedene Dokumentenarten und Kategorien unterteilt, die beispielsweise die Daten von Leistungserbringenden und Krankenkassen enthalten. Auch Sie selbst können persönliche Gesundheitsdaten speichern.

Das alles passt in die ePA: Arztbriefe, Notfalldatensätze, Medikationspläne, Therapiemaßnahmen, Befunde, Diagnosen, Impfpass

Zu diesen Informationen und Daten zählen bereits heute:

  • Befunde, Diagnosen, durchgeführte und geplante Therapiemaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungsberichte und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen wie Aufzeichnungen aus dem telemedizinischen Monitoring, einer Röntgen- oder MRT-Untersuchung

  • elektronische Arztbriefe (eArztbriefe)

  • elektronischer Medikationsplan (eMP)

  • Daten zum E-Rezept (Verordnungsdaten und Informationen zu deren Einlösung)

  • Notfalldatensätze (NFDM)

  • Impfungen bzw. Impfpass (eImpfdokumentation)

  • Zahnbonusheft (eZahnbonusheft)

  • Mutterpass (eMutterpass)

  • Untersuchungsheft für Kinder (eU-Heft)

  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU)

  • sonstige medizinische Daten, z. B. Daten aus Disease Management Programmen (DMP); auch aus dem DMP-Programm „Rheumatoide Arthritis“

  • Daten aus Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA – sofern die DiGA die Datenspeicherung in der ePA unterstützt

  • Informationen über in Anspruch genommene Leistungen (bereitgestellt von der IKK classic)

  • Erklärungen zur Organ- und Gewebespende

  • Ablage eigener Daten, wie z. B. ein Tagebuch über Blutzuckermessungen, digitalisierte Befunde aus früheren Behandlungen oder eigene Aufzeichnungen (als PDF/A-Dokument möglich)

  • direkter Absprung zum nationalen Gesundheitsportal gesund.bund

Bestimmte Dokumente wie Impfpass, Mutterpass, Notfalldaten oder das Zahnbonusheft (sogenannte Medizinische Informationsobjekte – kurz MIO) können nur von Leistungserbringenden in der ePA gespeichert werden.

Hinzu kommen 2025:

  • Daten zur pflegerischen Versorgung

  • Daten der Heilbehandlung und Rehabilitation

  • Abschriften der Behandlungsdokumentation von Leistungserbringereinrichtungen (z. B. Krankenhäusern) nach § 630 g BGB

  • Hinweise zu Aufbewahrungsorten und dem Vorhandensein von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

  • ab Mitte 2025: Möglichkeit zur Freigabe von Daten für Forschungszwecke

  • ab Mitte 2025 Anbindung des TI-Messengers

Wie kann ich auf die ePA zugreifen?

Mit der IKK classic ePA-App:

Zum Zugriff auf Ihre ePA über ein geeignetes Endgerät benötigen Sie die IKK classic ePA-App auf Ihrem Smartphone. Die ePA-App baut über das Internet eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) auf, in der die eigentliche ePA liegt. An dieses Netzwerk sind bzw. werden die verschiedenen Leistungserbringenden im deutschen Gesundheitswesen angeschlossen.

Die ePA-App ermöglicht es Ihnen, Ihre ePA selbstständig zu verwalten, Dokumente zu löschen oder zu verbergen, Zugriffsberechtigungen zu erteilen oder zu entziehen sowie Vertretungen zu benennen.

Ohne App:

Die ePA lässt sich auch ohne eigenes mobiles Endgerät nutzen: In diesem Fall benötigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie eine PIN von Ihrer IKK classic. Aktuell ist hierfür ein Antrag sowie eine Identifizierung in Ihrem IKK Servicecenter vor Ort notwendig. Nach erfolgreicher Antragsstellung muss die ePA beim nächsten Arztbesuch ganz einfach vom Praxisteam über das Kartenterminal eingerichtet werden.

Mit der Einführung der „ePA für alle“ ab 15. Januar 2025 ist eine Antragstellung zur Einrichtung der ePA nicht mehr notwendig. Sobald die ePA für Sie angelegt wurde, kann Ihre behandelnde Ärztin oder Arzt nach Stecken der eGK Daten in Ihre ePA laden oder entsprechend Dokumente auslesen.

Sprechen Sie Ihre Arztpraxis für das ersten Befüllen Ihrer ePA an. Die Praxen erhalten dafür eine entsprechende Aufwandsentschädigung.

Alternativ dazu können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens als Vertretung im Zusammenhang mit der ePA bestimmen.

Ab 15.01.2025 soll Ihnen zusätzlich der Weg über eine Ombudsstelle offen stehen, um z. B. den Zugriff einzelner Leistungserbringender auf die ePA steuern zu können oder Einsicht in die Protokolldaten Ihrer ePA zu erlangen.

App

Die IKK classic ePA-App

Auf der Seite zu unserer ePA-App finden Sie alles Wissenswerte zu Installation und Registrierung, den Link zum App-Store und Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die App-Nutzung. Mehr erfahren

Wer außer mir hat Zugriff auf die ePA?

  • Leistungserbringer und Leistungserbringereinrichtungen

    Ärztliche Praxen, Apotheken und Krankenhäuser haben sich bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Für Hebammen und physiotherapeutische Praxen sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen ist dies derzeit noch freiwillig.

  • Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI)

    z. B. E-Rezept

  • Personen Ihres Vertrauens

    als Ihre Vertretung

  • behandlungsunterstützende Anwendungen

    Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

  • Zukünftig:

    Gemeinwohlorientierte Datennutzung nach dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)

    ePA-Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse (nur verwaltungstechnischer Zugriff, keine Einsicht in Inhalte)

Gut zu wissen

Die IKK classic hat keinen Zugriff auf die Daten der ePA ihrer Versicherten.

Welche Anwendungsfälle gibt es?

Ab dem 15. Januar 2025 unterstützt die ePA bestimmte medizinische Anwendungsfälle, die gesetzlich festgelegt sind.

  • Digital gestützter Medikationsprozess (dgMP)

    Mit dem dgMP erhalten Versicherte von Beginn an eine vollständige, weitestgehend automatisiert erstellte, digitale Medikationsübersicht in ihrer ePA.

  • Übertragung von Abrechnungsdaten der IKK classic

    Daten zu Befunden, Diagnosen, durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungsberichten und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen

  • E-Rezept-Fachdienst

    Einstellung von Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst

  • Nutzung von Forschungsdaten

    Weiterleitung von Daten zu Forschungszwecken; Daten aus der ePA werden zukünftig automatisch für die Forschung verfügbar gemacht.

Welche Widerspruchsmöglichkeiten gibt es?

Ob Sie die ePA nutzen möchten oder nicht, ist Ihre freiwillige Entscheidung. Wenn Sie keine ePA nutzen möchten, müssen Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse widersprechen. Die IKK classic wird ab Mitte August bis Ende November ihre Versicherten per Brief über die Nutzung der ePA und die Widerspruchsmöglichkeiten informieren. Hier werden auch einfache Möglichkeiten des Widerspruchs angeboten. Sollten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, so warten Sie bitte das Informationsschreiben ab.

Ein grundsätzlicher Widerspruch ist auch nach Anlage einer ePA jederzeit möglich und führt zu einer Löschung der Akte mit allen darin gespeicherten Daten. Einen Widerspruch gegen die ePA können Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse jederzeit widerrufen. Wenn Sie die ePA nutzen wollen, müssen Sie nichts weiter tun. Sie wird ab dem 15. Januar 2025 automatisch für Sie angelegt.

Auch mitversicherte Kinder erhalten eine ePA. Mit Vollendung des 15. Lebensjahres können sie selbstbestimmt und eigenverantwortlich die ePA nutzen. Bis zum Alter von 15 Jahren entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob eine ePA zur Verfügung gestellt oder der Bereitstellung widersprochen werden soll.

Ärztliche Praxen, Apotheken und Krankenhäuser sind ab dem 15.01.2025 grundsätzlich zum Zugriff auf Ihre ePA befugt und verpflichtet, bestimmte Daten in die ePA einzustellen. Die Zugriffsberechtigungen und die Zugriffsdauer variieren je nach Art der Leistungserbringereinrichtung und der gespeicherten Daten. Für Ärztinnen und Ärzte ist der Zugriff auf abgelegte Daten grundsätzlich für 90 Tagen nach Behandlung möglich. Welche Daten in der ePA gespeichert werden, wer darauf zugreifen kann oder was gelöscht werden soll, entscheiden am Ende Sie. Der Widerspruch kann dabei vor oder nach dem Besuch in der entsprechenden Leistungserbringereinrichtung in der IKK classic ePA-App erteilt werden. Ein Widerspruch bezieht sich immer auf die gesamte Akte.

Sie können

  • den Zugriff auf die ePA oder einzelne Dokumente einschränken oder erweitern

  • der Speicherung bestimmter Daten in Ihrer ePA widersprechen

  • dem Zugriff durch einzelne Leistungserbringende widersprechen

Ein einmal erklärter Widerspruch kann jederzeit zurückgenommen werden.

Wie wird die ePA für Forschungszwecke genutzt?

Neben dem direkten Nutzen für Ihre Versorgung sollen ab dem 15. Juli 2025 die in der ePA bereitgestellten Daten für gemeinwohlorientierte Zwecke wie z. B. der Forschung verwendet werden. Denn Gesundheitsdaten können wichtige Erkenntnisse für die künftige Gestaltung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung in Deutschland liefern und bei der Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens helfen. Welche Zwecke als gemeinwohlorientiert gelten und wer die Daten nutzen darf, wird gesetzlich festgelegt. Auf dieser Grundlage kontrolliert das Forschungsdatenzentrum beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Weiternutzung der Daten.

​​​​​​​Gut zu wissen

Die Bereitstellung Ihrer Daten erfolgt nur pseudonymisiert und wenn Sie dem nicht gesondert widersprochen haben. Das bedeutet, dass die Daten keinen Rückschluss auf Ihre Person zulassen. Ihr Widerspruch kann sich dabei auf die Weiternutzung insgesamt oder aber nur auf die Nutzung Ihrer Daten zu bestimmten Zwecken beziehen. Den Widerspruch üben Sie über die IKK classic ePA-App oder über die Ombudsstelle aus.

Was ist mit Datenschutz und Datensicherheit?

Die Daten in Ihrer Akte sind stets verschlüsselt abgelegt. Wenn Sie selbst oder eine an Ihrer Behandlung beteiligte Leistungserbringereinrichtung berechtigt auf die ePA zugreifen, überträgt die ePA die Daten verschlüsselt zu den entsprechenden Computersystemen, z. B. Ihrer Arztpraxis. Die Datenverarbeitung in der ePA erfolgt in einer auf höchstem Niveau sicherheitsgeprüften und vertrauenswürdigen technischen Umgebung. Weder der Betreiber noch die Krankenkasse haben Zugriff auf Ihre Daten.

Auch die Datensicherheit unterliegt innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) höchstmöglichen Standards: Alle für die ePA relevanten Daten werden in der TI so übertragen, dass Unbefugte sie weder lesen noch verändern können. Jede Übertragung erfolgt verschlüsselt.

Wo finde ich weitere Informationen rund um die ePA?

Weitere digitale Leistungen und Services

  • junge Frau sitzt mit dem Laptop auf dem Sofa und nutzt Ihr Smartphone als GesundheitsID

    GesundheitsID

    Ihre GesundheitsID ermöglicht es Ihnen, sich schnell und einfach über Ihr Smartphone in Apps wie die IKK classic-App oder die IKK classic ePA-App einzuloggen. Mehr erfahren

  • Mann sitzt auf einem Sofa und nutzt die IKK classic-App

    IKK classic-App

    Persönliche Daten ändern, Nachweise hochladen oder Fachärzte in Ihrer Nähe finden. Unsere Service-App macht's möglich. Mehr erfahren

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    eAU

    Sie benötigen eine Krankschreibung von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt? Das erfolgt inzwischen digital und sicher mit der eAU. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie hier. Mehr erfahren

  • Patient nutzt eine digitale Gesundheitsanwendung auf seinem Smartphone

    DiGAs

    Wir übernehmen die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs), sofern eine entsprechende Diagnose vorliegt. Mehr erfahren