Familienversichert als Student
Bis zum 25. Lebensjahr können Studierende in der Regel die kostenfreie Familienversicherung nutzen.
Dieser Anspruch verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Grundwehr- oder Zivildienst abgeleistet wurde oder für längstens zwölf Monate, wenn freiwilliger Wehrdienst oder Freiwilligendienste absolviert werden.
Um kostenfrei bei den Eltern mitversichert zu sein, darf Ihr regelmäßiges Gesamteinkommen maximal 505 Euro in 2024 (485 Euro in 2023) pro Monat betragen. BAföG-Leistungen werden nicht angerechnet.
Wird diese Grenze überschritten, endet die Familienversicherung und Sie können als pflichtversicherter Student der IKK classic beitreten. Dabei gilt speziell für Studierende ein kostengünstiger Tarif.
Beispiel:
Peter hat gerade sein Abiturzeugnis bekommen und möchte gleich im Anschluss mit dem Studium beginnen. Bis zum Alter von 25 Jahren ist Peter zunächst kostenfrei bei seinen Eltern mitversichert. Mit der kostenlosen Familienversicherung erhält Peter alle Leistungen der IKK classic ohne weitere Zuzahlungen. Schließt sich Peters Studium direkt an das Abitur und den geleisteten Wehr- oder Zivildienst an, verlängert sich die Altersgrenze um diesen Zeitraum.
Nimmt Peter im Laufe seines Studiums einen geringfügigen Nebenjob an, darf sein regelmäßiges monatliches Einkommen maximal 538 Euro betragen. Sonst ist die kostengünstige studentische Krankenversicherung notwendig.
Heiratet Peter während seines Studiums, kann er sich über die gesetzlich krankenversicherte Ehefrau kostenlos familienversichern. Auch Peters Kinder sind automatisch kostenfrei familienversichert.