Wie funktioniert die Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke bei der IKK classic?
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen. In dieser Bescheinigung benennt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihre Erkrankung und bestätigt Ihnen ein therapiegerechtes Verhalten.
Als Grundlage für die Berechnung Ihrer Belastungsgrenze gilt die Summe der gesetzlichen Zuzahlungen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für alle darüber liegenden gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für verordnete Mittel und Behandlungen – zum Beispiel für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Fahrtkosten – übernimmt die IKK classic auf Antrag Ihre Kosten und erstattet Ihnen diese. Die Zuzahlungsbefreiung gilt immer für ein Kalenderjahr – also vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Die Zuzahlungsgrenze muss jedes Jahr neu festgestellt werden, auch wenn sich Ihre Einkünfte nicht verändert haben.
Besonders schnell und einfach funktioniert die Antragstellung zum Beispiel über Ihre IKK Onlinefiliale.
Sammeln Sie für sich und alle Angehörigen, deren Zuzahlungen berücksichtigt werden, alle Belege über geleistete Zuzahlungen. Bewahren Sie diese gut auf, damit Sie diese am Jahresende zusammen mit dem Antrag, der ärztlichen Bescheinigung und Kopien Ihrer Einkommensnachweise (z. B.Gehaltsbescheinigung) in Ihrem IKK Servicecenter einreichen können.
Bestimmte Arzneimittel sind von der Zuzahlung befreit. Hier erfahren Sie, welche das sind.