Mann mittleren Alters mit Brille misst Blutdruck am Arm.

Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Zuzahlungen für Medikamente und Leistungen sollten niemanden allzu sehr belasten. Deshalb müssen Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr als zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens zuzahlen. Für Versicherte mit chronischen Erkrankungen ist die Zuzahlung sogar noch niedriger.

Wie hoch ist die Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke?

Chronisch kranke Menschen haben oft einen wesentlich höheren Bedarf an Medikamenten, Therapien und anderen Leistungen. Deshalb macht es Sinn, dass Versicherte mit einer chronischen Erkrankung auch finanziell entlastet werden.

Wer wegen einer schwerwiegenden Erkrankung in Dauerbehandlung ist, hat daher grundsätzlich nur eine Zuzahlung in Höhe von maximal einem Prozent der Belastungsgrenze der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zu tragen (Chronikerregelung). Wenn in einer Familie bereits ein Angehöriger chronisch krank ist, so verringert sich die Belastungsgrenze (auch Zuzahlungsgrenze genannt) für die ganze Familie auf ein Prozent.

 

Zuzahlungsrechner

Mit dem Zuzahlungsrechner können Sie Ihre Zuzahlungen und Ihre individuelle Belastungsgrenze schnell und bequem ermitteln.

Zuzahlungen berechnen

Wer gilt als schwerwiegend chronisch krank?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wir Ihre chronische Erkrankung bei der Zuzahlungsbefreiung berücksichtigen dürfen:

  • 1. Voraussetzung

    Schwerwiegend chronisch krank ist, wer ein Jahr und länger mindestens einmal im Quartal ärztlich behandelt wurde (sogenannte Dauerbehandlung).

  • 2. Voraussetzung

    Entweder liegt eine Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 3 vor.

    Oder aufgrund Ihrer Erkrankung liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent oder eine Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent vor.

    Oder es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (z. B. mit Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die sich der Gesundheitszustand verschlimmern würde.

Wie funktioniert die Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke bei der IKK classic?

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen. In dieser Bescheinigung benennt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihre Erkrankung und bestätigt Ihnen ein therapiegerechtes Verhalten. 

Als Grundlage für die Berechnung Ihrer Belastungsgrenze gilt die Summe der gesetzlichen Zuzahlungen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für alle darüber liegenden gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für verordnete Mittel und Behandlungen – zum Beispiel für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie Fahrtkosten – übernimmt die IKK classic auf Antrag Ihre Kosten und erstattet Ihnen diese. Die Zuzahlungsbefreiung gilt immer für ein Kalenderjahr – also vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Die Zuzahlungsgrenze muss jedes Jahr neu festgestellt werden, auch wenn sich Ihre Einkünfte nicht verändert haben.

Besonders schnell und einfach funktioniert die Antragstellung zum Beispiel über Ihre IKK Onlinefiliale.

Sammeln Sie für sich und alle Angehörigen, deren Zuzahlungen berücksichtigt werden, alle Belege über geleistete Zuzahlungen. Bewahren Sie diese gut auf, damit Sie diese am Jahresende zusammen mit dem Antrag, der ärztlichen Bescheinigung und Kopien Ihrer Einkommensnachweise (z. B.Gehaltsbescheinigung) in Ihrem IKK Servicecenter einreichen können.

Bestimmte Arzneimittel sind von der Zuzahlung befreit. Hier erfahren Sie, welche das sind.

IKK Promed

Für insgesamt sechs chronische Erkrankungen bieten wir mit IKK Promed ein strukturiertes Behandlungsprogramm: Asthma, Brustkrebs, COPD, Diabetes Typ 1 und 2 sowie KHK. Mehr zu IKK Promed

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