Der Weg zur medizinischen Rehabilitationsleistung
Sind zur Linderung Ihrer Beschwerden die ärztlichen Leistungen sowie die ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend, erhalten Sie von uns unter bestimmten Voraussetzungen eine medizinische Rehabilitationsleistung. Sollte eine solche Leistung bei Ihnen medizinisch erforderlich sein, stellt Ihr behandelnder Arzt Ihnen ein Muster 61 Teil B-D zur Vorlage bei der IKK classic aus. Sie erhalten dann umgehend die weiteren notwendigen Antragsunterlagen von uns. Sobald Ihr Antrag komplett ausgefüllt vorliegt, klären wir gegebenenfalls mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, ob und in welcher Einrichtung Sie die Leistung durchführen können.