Das Prinzip Kostenerstattung
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt im Allgemeinen das so genannte Sachleistungsprinzip: Benötigen Sie ärztliche Hilfe oder die Leistung eines anderen Gesundheitsberufs, zeigen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte vor, über die dann die Abrechnung der von Ihnen in Anspruch genommenen Leistung erfolgt. Sie selbst müssen so nicht in Vorleistung treten.
Anstelle des gewohnten Verfahrens haben Sie alternativ die Möglichkeit, die Kostenerstattung zu wählen. Mit der Kostenerstattung entscheiden Sie sich dafür, die gewählten Leistungen bei einem Vertragspartner der IKK classic (z. B. Arzt, Zahnärztin, Physiotherapie- oder Logopädiepraxis) vorab selbst zu bezahlen. Sie werden in diesem Fall also wie ein Privatpatient behandelt und erhalten eine Privatrechnung vom Leistungserbringer, die Sie anschließend zur Erstattung bei uns einreichen können.