Wie ist der Ablauf der Parodontitisbehandlung?
Die Parodontitis (umgangssprachlich auch Parodontose genannt) ist eine Erkrankung des Zahnhalteapparates. Ursächlich sind Bakterien, die Entzündungen des Zahnfleischs hervorrufen und den Kieferknochen angreifen. Dies kann sehr unangenehm sein und zu starken Schmerzen bei Betroffenen führen. Außerdem schwindet so der Zahnhalteapparat, was im schlimmsten Fall den Verlust von Zähnen nach sich zieht.
Versicherte haben einmal innerhalb von zwei Jahren Anspruch auf Erhebung des Parodontalen Screening-Index (PSI). Der PSI bietet einen orientierenden Überblick über das mögliche Vorliegen oder die Schwere einer parodontalen Erkrankung und den Behandlungsbedarf. Sind Anzeichen einer parodontalen Erkrankung festgestellt worden, ist eine gezielte Diagnostik erforderlich.
Zur Diagnosefindung erhebt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt die Risikofaktoren (Diabetes mellitus, Tabakkonsum) und dokumentiert den klinischen Befund: Wie locker ist das Zahnfleisch? Blutet es? Wie stark ist der Knochenverlust? Haben sich Zähne bereits gelockert oder sind sie sogar schon ausgefallen? Weiterhin wird vor der Therapieplanung das Stadium sowie der Schweregrad der Erkrankung erhoben.
Die Durchführung der systematischen Parodontitis-Therapie bedarf der vorherigen Genehmigung durch die IKK classic: Im Rahmen der Behandlung werden die Zahnfleischtaschen gereinigt. Mit kleinen Instrumenten werden die Wurzeln geglättet und poliert. Dadurch wird eine glatte Oberfläche geschaffen, an der sich Beläge schlechter anheften können. Die Wurzelreinigung wird in aller Regel unter örtlicher Betäubung durchgeführt. In Abhängigkeit von Stadium und Grad der Erkrankung gibt es weitere Therapieansätze wie eine Antibiotikatherapie oder chirurgische Eingriffe.
Auch nach der Behandlung muss auf eine gute Mundhygiene und sorgsame Reinigung der Zähne geachtet werden. Darüber hinaus sollten SIe Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt regelmäßig zur Nachsorge aufsuchen, um eine wiederkehrende Parodontitis zu vermeiden. Mit der langfristigen Nachbehandlung sollte drei bis sechs Monate nach Abschluss des geschlossenen bzw. offenen Vorgehens begonnen werden.