Eizelle wird In-Vitro befruchtet

Künstliche Befruchtung: Methoden und Kostenübernahme

Die Sehnsucht nach einem eigenen Kind kann schmerzvoll sein, wenn es mit der Schwangerschaft nicht klappt. Zum Glück kennt die moderne Reproduktionsmedizin viele Wege, um Betroffenen zu helfen – wir unterstützen sie dabei.

Für die meisten Paare ist es ein aufregender Moment, wenn sie beschließen, eine Familie zu gründen. Doch manchmal bleibt der Schwangerschaftstest negativ – und der Kinderwunsch unerfüllt. Nicht immer hat das medizinische Gründe. Denn eine Befruchtung ist ein komplexer Vorgang.

Daher müssen auch gesunde Paare häufig ein bis zwei Jahre auf eine Schwangerschaft warten. Erst wenn nach dieser Zeit keine Befruchtung erfolgt ist, sollte ein Arzt zu Rate gezogen werden. Das gilt übrigens für beide Partner, denn die Gründe für das Ausbleiben einer Schwangerschaft sind in etwa gleich auf die Geschlechter verteilt.

Paare, die sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, haben nicht nur mit außergewöhnlichen psychischen Belastungen zu kämpfen, sondern auch mit finanziellen: Die Kosten der künstlichen Befruchtung können – je nach Methode – über 10.000 Euro betragen. Dabei ist die Kostenübernahme als gesetzliche Leistung auf 50 Prozent begrenzt. Die betroffenen Paaren müssen oft einen hohen Eigenanteil aufbringen.

Wir zahlen mehr

Bei einer künstlichen Befruchtung unterstützen wir ungewollt kinderlose Paare finanziell über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

  • Gesetzliche Leistung

    Der Zuschuss wird für alle gesetzlich abrechnungsfähigen Leistungen im Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung gewährt. Zusätzlich gewählte Leistungen, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht, können nicht erstattet werden.

  • Zuschuss der IKK classic

    Den hohen Eigenanteil für betroffene Paare reduzieren wir mit einem weiteren Zuschuss. Wir erstatten verheirateten Paaren je Behandlungsversuch bis zu 500 Euro ihres zu zahlenden Eigenanteils, wenn beide Partner bei der IKK classic versichert sind. Ist nur ein Partner bei der IKK classic versichert, werden bis zu 250 Euro des noch zu zahlenden Eigenanteils erstattet.

Methoden der künstlichen Befruchtung

Zur Beantragung der künstlichen Befruchtung erstellt ein zugelassener beziehungsweise ermächtigter Arzt einen Behandlungsplan, der vor Beginn der Behandlung zur Genehmigung bei der IKK classic eingereicht wird. Dabei entscheidet der Arzt, welche Behandlungsmethode für das Paar medizinisch geeignet ist.

Die am häufigsten eingesetzte Methode der künstlichen Befruchung ist die In-vitro-Fertilisation (IVF): die Befruchtung im Reagenzglas. Dabei werden die Eizelle der Frau und die Samenzellen des Mannes in einem Reagenzglas zusammengebracht. Bei einer erfolgreichen Befruchtung setzt der Arzt die befruchtete Eizelle in die Gebärmutter. Sollten die Spermien zu unbeweglich sein, kann der Arzt eine Samenzelle mit Hilfe einer sehr feinen Nadel direkt in die Eizelle injizieren. Dieses Verfahren heißt Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI).

Eine weitere Methode ist die Samenübertragung oder Insemination. Sie wird bei einer geringen Fruchtbarkeit des männlichen Samens angewandt. Bei der Insemination werden die Spermien des Mannes über einen Katheter in die Gebärmutter, den Gebärmutterhals oder den Eileiter transportiert, um die Wahrscheinlichkeit einer Befruchtung zu erhöhen.

Darüber hinaus exisitiert die Methode des Intratubaren Gametentransfers (GIFT). Hier werden der Frau mit Hilfe einer Bauchspiegelung Eizellen entnommen. Diese werden dann, zusammen mit aufbereiteten Samenzellen des Partners, in einen oder in beide Eileiter gespritzt. Dies kann entweder über die Bauchdecke oder mithilfe eines Katheters durch den Muttermund erfolgen. Die Befruchtung erfolgt dann auf natürlichem Wege.

Oftmals sind mehrere Behandlungsversuche nötig, die aber leider keine Garantie auf den Erfolg geben können. Die maximale Anzahl der Versuche hängt von der verwendeten Methode ab.

Wenn es mit dem schwanger werden nicht klappt

Für manche Paare ist der Weg zum Wunschkind nicht leicht. Lesen Sie mehr in unserem Erfahrungsbericht zum Thema. 

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Kostenerstattung durch die IKK classic

Die IKK classic beteiligt sich an 50 Prozent der Kosten. Nach erfolgter Behandlung wird dieser gesetzliche Kostenanteil direkt über Ihre Krankenversicherungskarte abgerechnet.

Zusätzlich erstatten wir bis zu 500 Euro des zu zahlenden gesetzlichen Eigenanteils pro Versuch, wenn beide Partner bei der IKK versichert sind. Ist nur ein Partner bei der IKK versichert, werden bis zu 250 Euro pro Behandlung erstattet. Zum Beispiel bekäme ein IKK-versichertes Ehepaar bei der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion oder bei der In-vitro-Fertilisation, für die jeweils eine Höchstzahl von drei Behandlungsversuchen festgelegt ist, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro pro Versuch, also maximal 1.500 Euro. Unseren weiteren Zuschuss erhalten Sie nach Abschluss des Behandlungsversuches von uns erstattet.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

  • Das Paar ist verheiratet und beide Ehepartner haben zum Behandlungsbeginn das 25. Lebensjahr vollendet

  • Nach ärztlicher Feststellung besteht hinreichende Aussicht, dass durch die Behandlung eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann

  • Der vom Arzt aufgesetzte Behandlungsplan für die künstliche Befruchtung wurde vor Behandlungsbeginn durch die IKK classic genehmigt.

  • Die Frau hat zu Beginn des jeweiligen Behandlungsversuches das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet

  • Es werden nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner zur künstlichen Befruchtung verwendet

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