inniger Moment zwischen Mutter und Sohn während einer Mutter-Kind-Kur

Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur

Mütter und Väter können aufgrund ihrer familiären Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sein. Verspricht in einem solchen Fall die Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung medizinische Hilfe, übernimmt die IKK classic die Kosten.

Ziel ist es, den spezifischen Gesundheitsrisiken von Müttern und Vätern mit Erziehungsverantwortung durch psychologische, pädagogische und gesundheitsfördernde Hilfen, wie beispielsweise Entspannungs-, Gesprächs- und Bewegungstherapien oder Erziehungsberatung, entgegenzuwirken.

 

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit nutzen wir in den Überschriften nur die Variante Mutter-Kind-Kur.

Mutter-Kind-Kur im Überblick

  • Antrag:

    Verordnung vom Hausarzt

  • Dauer:

    3 Wochen

  • Kinder:

    Mitnahme unter bestimmten Voraussetzungen

  • Ort:

    Auswahl der Einrichtung erfolgt über IKK classic (Wünsche werden so soweit wie möglich berücksichtigt)

  • Arbeitgeber:

    Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Voraussetzungen für eine Mutter-Kind-Kur

Für Ihre Gesundheit kann es das Beste sein, wenn Sie sich getrennt von Ihren Kindern erholen. Die Kur kann jedoch auch als kombinierte Mutter-Kind-Leistung beziehungsweise Vater-Kind-Leistung erbracht werden, wenn ihr/e Kinder maximal 12 Jahre alt ist/sind. In besonderen Fällen kann eine Altersgrenze von maximal 14 Jahren gelten; für behinderte Kinder gibt es keine Altersgrenze. Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

  • Das Kind ist ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank
    oder

  • eine Trennung würde zu psychischen Problemen führen
    oder

  • die Eltern-Kind-Beziehung ist belastet
    oder

  • es ist keine andere Betreuung möglich.

Mutter-Kind-Kur beantragen

Sollten Sie an einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur Interesse haben und diese medizinisch erforderlich sein, können Sie die Leistung ganz einfach bei uns beantragen.

Erste Anlaufstelle für eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur ist jedoch Ihre hausärztliche Praxis. Arzt oder Ärztin entscheidet, ob eine medizinische Vorsorgeleistung beziehungsweise eine Rehabilitationsleistung notwendig ist und welches Formular Sie bei uns einreichen müssen:

  • Vorsorgeleistung – Formular Muster 64 (Teil A und B)
  • Rehabilitationsleistung – Formular Muster 61 (Teil B-D)
  • behandlungsbedürftiges Kind bzw. Kinder – Formular Muster 65 (ärztliches Attest Kind)

Vorsorgekuren

Ob ambulant, als Kompaktkur oder stationär - mit einer Kur können Sie vielen Erkrankungen entgegenwirken. Mehr erfahren

Rehabilitationskuren

Rehabilitationsleistungen dienen dazu, eine bereits eingetretene Erkrankung bestmöglich zu behandeln. Mehr erfahren

Kostenübernahme

Die Kostenübernahme erfolgt abzüglich Ihres gesetzlichen Eigenanteils von zehn Euro pro Tag. Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind, zahlen nichts.

Für die Reisekosten übernehmen Sie einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der tatsächlichen Kosten. Das sind pro Fahrt und Person mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.

Muter wirbelt ihre Tochter durch die Luft

Versicherung für Familien

Wir begleiten Sie von Anfang an und bieten Ihnen Versicherungsschutz für die gesamte Familie.

Mehr erfahren

Weitere Leistungen

  • schwangere Arbeitnehmerin sitzt vor dem Rechner

    Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

    Hier erfahren Sie alles zu Schutzfristen und finanzieller Sicherheit für Schwangere und Mütter. Mehr erfahren

  • Mutter macht in ihrem Wohnzimmer die Yoga-Übung herabschauender Hund, ihr kleiner Sohn sitzt zwischen ihren Armen und Beinen

    Rückbildungsgymnastik

    Die Rückbildungsgymnastik hilft jungen Müttern, schnell wieder zur alten Figur zurückzufinden. Mehr erfahren

  • Kinderärztin horcht ein fröhliches kleines Mädchen ab

    Vorsorge für Kinder

    Wie gesund und vital ein Kind einmal wird, entscheidet sich in seinen ersten Lebensjahren. Mehr erfahren