Ihr monatlicher Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird von der IKK classic zunächst nur vorläufig (Ausnahmen siehe weiter unten) festgesetzt. Sind neben dem Arbeitseinkommen und/oder Einkünften aus Vermietung/Verpachtung weitere Einnahmen (z. B. eine Rente oder Einkünfte aus Kapitalvermögen) vorhanden, gelten die daraus berechneten Beiträge ebenfalls nur vorläufig.
Erst nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides für das jeweilige Veranlagungsjahr werden die vorläufigen Beiträge rückwirkend korrigiert und in einem endgültigen Bescheid festgesetzt: Grundlage sind die tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen in diesem Kalenderjahr. Lagen diese unter den vorläufig festgesetzten Einnahmen, erfolgt – unter Berücksichtigung der Mindestbemessungsgrenze (2024: 1.178,33 Euro) – eine Beitragsrückerstattung. Lagen sie darüber, wird eine Nachzahlung fällig.
Außerdem wird der künftige Beitrag ab dem Monat, der auf die Ausstellung des Einkommensteuerbescheides folgt, erneut vorläufig festgesetzt. So kann der monatliche Beitrag für 2024 erst mit dem Einkommensteuerbescheid 2024 endgültig festgesetzt werden.